Promotion und Promovieren
Als Promotion wird das Verfahren bezeichnet, durch welches Du den Doktorgrad oder auch Doktortitel erwerben bzw. erlangen kannst. Das heißt: Durch die Promotion wirst du zum Doktor (Dr.).
Promotion
Was bedeutet promovieren?
Promotion bedeutet, dass das Hochschulstudium folgerecht nach dem Erststudium in Richtung Forschung aufgebaut wird. Es geht also darum, selbstständig Forschungsergebnisse abzuliefern, meistens im Rahmen einer Dissertation bzw. Doktorarbeit. Die Ausarbeitung muss in Eigenregie erbracht werden und neue wissenschaftliche Aspekte aufzeigen. Nach erfolgreichem Abschluss dieser Promotion und der entsprechenden Zugänglichmachung zur Öffentlichkeit wird der Doktortitel also verliehen. Hier gilt zu beachten, dass in Deutschland die Publikationspflicht besteht, d.h., dass die Ausarbeitung auch öffentlich zugänglich gemacht werden muss.
Wer kann promovieren?
Wer eine gute Durchschnittsnote im Erststudium erreicht hat (hier ist eine Durchschnittsnote von 2,5 ausreichend), einen ihn betreuenden Doktorvater gefunden hat oder einen Platz innerhalb eines Promotionsprogramms erreicht hat, kann demzufolge promovieren. Die Ausarbeitung kann durch Teilhabe an einem durchdachten Promotionsprogramm bzw. als speziell beaufsichtigtes Projekt erstellt werden.
Was ist die bessere Variante und welche ist für mich passend?
Eine bessere Variante gibt es hier somit nicht. Es ist einzig und allein Geschmackssache, für welches Modell man sich entscheidet, da beides Vorteile und auch Nachteile aufzeigt.
Die individuelle Promotion
Bei der selbstständigen Promotion handelt es sich um die klassische Variante, eine Doktorarbeit, auch Dissertation genannt, zu erstellen. Unabhängigkeit ist hier ein großer Vorteil; der Dozent kann frei gewählt werden, nachdem mit diesem das Thema vorab abgestimmt wurde.
Nachfolgend wird erläutert, wie eine solche Bewerbung abläuft:
- Kontaktaufbau mit der Doktormutter/dem Doktorvater
- Bei Zusage des-/derselben Erhalt der Promotionsberechtigung durch das Prüfungsamt
- Immatrikulation bei Studentenkanzlei mit Promotionsberechtigung zum Promotionsstudium
Nun startet eine Phase der Schreibtischarbeit, die der Doktorand meistens allein verbringt, da er sich in ein Thema einarbeiten muss, über das nicht jeder Mensch vollumfänglich Bescheid weiß.
Der Nachteil an dieser Variante ist, dass ein sehr großes Maß an Selbstständigkeit und eigenem Antrieb abverlangt wird, was nicht allen Doktoranden gegeben ist. Zwar ist hier die freie Zeiteinteilung eine Gunst, dies kann aber auch tückisch werden. In einem geordneten Programm ist die Verbindung zur Außenwelt einfacher aufrecht zu erhalten.
Promotionsstudiengänge und -programme, Graduiertenkollegs
Bei einem Graduiertenkolleg handelt es sich um ein systematisch angelegtes und meist befristetes Forschungs- bzw. Studienprogramm, welches zum Ziel hat, einen Doktorgrad verliehen zu bekommen. Im erweiterten Sinn wird hier eine allgemeine Vereinigung von Promovierenden bezeichnet, die gemeinsam forschen und arbeiten möchten. Hierbei unterliegt das Forschungs- und Studienprogramm der wissenschaftlichen Leitung eines Hochschullehrers.
Durch die Teilnahme an einem solchen Forschungs- bzw. Studienprogramms können alle Doktoranden Profit schlagen, da das Graduiertenkolleg hier als Plattform für Diskussionen dastehen kann und weitläufig auch eine Art Zusammengehörigkeit entstehen kann. Auch sind finanzielle Hilfen/Mittel bewilligungsabhängig erhältlich, die sodann für notwendige Forschungsmittel oder Reisen verwandt werden können. Auch sich wiederholende Workshops, Sommerschulen und Veranstaltungen sind ein großer Vorteil.
Graduiertenschulen
Neben den Graduiertenkollegs (welche durch einen Themenfokus und gemeinsame Forschungsvorhaben gekennzeichnet sind), sind Graduiertenschulen entstanden, die in Hochschulen assimiliert und zeitlich unbefristet sind.
Hier geht es explizit um die Förderung einer neuen Generation ausgezeichneter Wissenschaftlicher. Ziel ist, die Lern- und Forschungsbedingungen für die Doktoranden zu perfektionieren und entsprechende Betreuungs- sowie Seminarangebote anzubieten, welche ein eigenständiges Management vorweisen. Dieses Schema wird im Rahmen der Exzellenzinitiative gehaltvoll unterstützt. Jeweils durchschnittlich 1.000.000,00 € fließen jährlich in ca. 40 Graduiertenschulen.
Folgende Fragen können Ihnen bei der Modellauswahl behilflich sein:
- Wie wichtig ist mir Unabhängigkeit?
- Gelingt mir Selbstmotivation?
- Ist eine Struktureinbindung wünschenswert?
- Sind die Forschungsthemen der Kollegs für mich interessant?
- Ist mir eine Teilnahme an Vorträgen oder eine Teilhabe an Publikationen im Rahmen einer Kollegveranstaltung wichtig und kann ich hierfür Kapazitäten freimachen?
Promotionsfinanzierung – wie ist das möglich?
Viele Doktoranden gehören zu den finanziell schwächeren Bevölkerungsschichten, hinzukommt, dass wenig Zeit und eine hohe geistige Belastung vorhanden sind. Wie ist eine Finanzierung der Promotion dann möglich? Hier einige Beispiele:
Individuelle Promotion
- Wissenschaftliche Mitarbeit an einer Universität
- Stipendiumsförderung
- Unternehmenspromotion
- Promotion parallel zur Berufstätigkeit
Strukturierte Promotion
- DFG-geförderte Graduiertenkollegs und -schulen beinhalten die Förderung
Ist eine Promotion mit „FH-Abschluss“ möglich?
Einzig und allein den Universitäten ist das Recht der Promotion vorbehalten. Für FH-Absolventen gibt es nur selten die Möglichkeit einer Promotion, jedoch ist diese nicht ganz ausgeschlossen. Durch die Entscheidungsfreiheit der Universitäten ist es selbigen erlaubt, die Studenten selbst auszuwählen. Das heißt, dass für eine individuelle Promotion im strukturierten Modell (Verbindung von Doktorand und Doktorvater) und auch für eine Teilhabe an einem Graduiertenprogramm Grundvoraussetzung eine entsprechende Bewerbung ist. Ob diese Bewerbung jedoch bei Innehaben eines FH-Abschlusses möglich ist, kann man in der jeweiligen Prüfungsordnung der betreffenden Universität erlesen. Nach eingehenden Beobachtungen wurde jedoch festgestellt, dass einige Universitäten sich darum bemühen, FH-Absolventen die Möglichkeit einer Promotion einzuräumen. Hierzu ist es jedoch erforderlich, eine entsprechende Eignung für die wissenschaftliche Forschung vorzuweisen. Diese Eignung muss von der Universität/den Dozenten auch festgestellt werden können. Hierbei bleibt zu beachten, dass entsprechende Studien/Eignungsfeststellungsverfahren, die der Promotion zur Vorbereitung dienen, im Vorfeld gefordert werden.
Zulassung nach erfolgreichem Master-, Magister-, Diplom- oder Lizentiatsabschluss
In der heutigen Zeit ist regelmäßig ein entsprechender Abschluss (Master-,
Magister-, Diplom- oder Lizentiatsabschluss) einer Hochschule Voraussetzung für eine Zulassung zum Promotionsverfahren. In manchen Lehramtsstudiengängen bzw. in den Bereichen Rechtswissenschaft, Tiermedizin, Zahnmedizin, Pharmazie und Medizin, beinhaltet der Abschluss ein Staatsexamen, welches ebenfalls Zulassungsvoraussetzung für eine Promotion ist.
Hoch qualifizierte Diplomabsolventen (Fachhochschule oder Bachelorabsolventen) können ausnahmsweise (und auch bundeslandabhängig) zur Eignungsprüfung zugelassen werden. Voraussetzung hierfür können jedoch zusätzliche Studienleistungen sein, welche mehrere Semester erforderlich machen können.
Vor langer Zeit war es sogar noch möglich, ohne entsprechendes Abschlussexamen und nach zweimaliger Begutachtung durch einen Professor, an geisteswissenschaftlichen Fakultäten, zu promovieren; diese Möglichkeit besteht jedoch heute nicht mehr. Auch wurde die Möglichkeit der „grundständigen“ Promotion, bei welcher von Studienbeginn an der Promotionsabschluss Ziel ist, abgeschafft.
Der überwiegende Teil der Promotionsordnungen setzt bestimmte Examens- oder Gesamtnoten voraus. Hier gilt: Ein „Gut“ ist Mindestvoraussetzung (bei Juristen sogar ein überwiegend vollbefriedigend) für die Zulassung zum Doktoratsstudium bzw. zur Promotion.
Verschiedene Wege der Promotion
Bezüglich der mit der Promotion einhergehenden schriftlichen Arbeit (Doktorarbeit bzw. Dissertation) wird auf die Ausführungen unter „DER WEG ZUM DOKTORTITEL“ verwiesen; es bleibt jedoch darauf hinzuweisen, dass das Niveauerfordernis und der Aufwand aufgrund der fehlenden einheitlichen Vorgaben Deutschlands extrem unterschiedlich sind. Hier kann es von „Fach zu Fach“, oder sogar von „Betreuer zu Betreuer“ extreme Unterschiede geben.
Basierend auf mehreren kürzeren Publikationen mit wissenschaftlichem Hintergrund ist auch eine „kumulative“ Promotion möglich. Hier muss keine Dissertation gefertigt werden. Die Doktorarbeit kann hier in intern an der Universität, oder aber extern, das heißt in einer anderen Einrichtung, erarbeitet werden, wobei in diesem Fall (externe Promotion) der entsprechende Gutachter mit der gradverleihenden Universität verbunden sein muss.
Vertreter der Fakultät nehmen die mündliche Promotionsleistung ab. Diese besteht aus einer Disputation, innerhalb welcher die durch den Promovierenden erarbeiteten und sodann eingereichten Thesen ausführlich durchgesprochen werden, der Verteidigung, innerhalb welcher eine Verteidigung der Dissertation erfolgt sowie einem Rigorosum, innerhalb welchem die Prüfung weiterer Themen und Fächer geprüft werden. Auch besteht die Möglichkeit, eine Kombination aus den vorbenannten drei Prüfungsmöglichkeiten, anzuwenden.
Die Regelung der einzelnen Prozeduren ist in den Promotionsordnungen der einzelnen Fachbereiche bzw. Fakultäten niedergeschrieben. Sobald alle Prüfungsvoraussetzungen und alle entsprechenden Leistungen durch den Promovenden erbracht sind, erhält dieser regelmäßig eine vorläufig gültige Promotionsurkunde.
Publikationspflicht bei Dissertationen
Bezüglich der einzelnen Dissertationen herrscht nach wie vor die Publikationspflicht. Das heißt, dass die Dissertation innerhalb einer bestimmten Frist öffentlich zugänglich gemacht werden muss. Hier ist jedoch zu beachten, dass zwischenzeitlich viele Promotionsordnungen die Online-Publikation zulassen (jedoch nur neben der Veröffentlichung als Buch, Hochschulschrift bzw. Mikrofiche). Die Verfahrensbeendigung tritt erst mit der entsprechenden Veröffentlichung der Dissertation ein. Nach Abschluss erhält der Doktorand das Recht, den akademischen Grad öffentlich „anzuwenden“, nachdem er zuvor die Promotionsurkunde erhalten hat. Manche Promotionsordnungen einiger Universitäten erlauben es dem Doktoranden, in der Zwischenzeit zwischen Disputation/Rigorosum und der Publikation der Dissertation oder Publikation und Erlangung der Doktorurkunde, den Titel Dr. des. (doctor designatus) zu führen, dies wenngleich die Führung dieses Titels durch wiederum andere Promotionsordnungen vehement verboten wird.
Promotionen in der Medizin bilden hier einen Sonderfall. Dies aufgrund der Tatsache, dass die Dissertationsarbeit bereits vor Beendigung des Studiums angefangen werden können und diese mit Diplomausarbeitungen in naturwissenschaftlichen Fächern verglichen werden können. Daher wird der Titel des Dr. med. (doctor medicinae) nicht mit dem Ph. D. gleichgestellt (Meinung des Deutschen Wissenschaftsrats seit 2009).
Bezüglich des Grades des M. D. (doctor of Medicine), welcher in den USA vergeben wurde, bzw. des tschechischen und slowakischen MUDr (medicinae universae doctor), bestehen Besonderheiten bei der entsprechenden Anerkennung, da es sich bei beiden Graden um Berufsdoktorate handelt, welche nach Abschluss des Studiums ohne Promotionsleistung vergeben werden. Der MUDr wird durch den Europäischen Forschungsrat nicht als gleichwertig zum Doktorgrad angesehen. Hier wird durch den Europäischen Forschungsrat der Nachweis verlangt, dass es sich um ein Forschungsdoktorat oder um den Abschluss einer klinischen Weiterbildung handelt.
Häufigkeit
Insgesamt 25.500 Doktorgrade wurden im Jahr 2010 an deutschen Universitäten bzw. gleichwertigen Hochschulen verliehen. Die Promotionsquote im selben Jahr lag bundesweit bei etwa 1,1 Promotionen/Professor. 8 Jahre zuvor kam auf einen Professor nur 1 Promotion. Ca. 1,3 % der Bevölkerung Deutschlands wurde der akademische Grad „Doktor“ verliehen, in den USA sind es ca. 1,5 %.
Des Weiteren wurden 2004 insgesamt 2,7 % eines Jahrganges in Baden-Württemberg der akademische Grad „Doktor“ verliehen, in Hamburg 3,4 % und in Berlin 3,1 %, in Deutschland insgesamt 2,1 %. Dem hingegen konnten im OECD-Staatenmittel lediglich 1,3 % eines gewissen Jahrganges die Promotion erfolgreich abschließen. Folgende Länder belegten die ersten Plätze im OECD-Vergleich: Schweden (3,1 %), Schweiz (2,7 %), Portugal (2,5 %) und Deutschland.
Außerdem lag das durchschnittliche Alter bei Promotionen im Jahre 2001 bei 32,8 Jahren. Allerdings lag bei Frauen im selben Jahr die Promotionsquote bei 1,4 %, bei Männern bei 2,4 %.
Bei den einzelnen Studienfächern gibt es sehr stark schwankende Anzahlen von Absolventen, die eine Promotion zum Abschluss bringen lassen. Die Promotionsrate in Rechts- und Ingenieurswissenschaften liegt in etwa bei 10 %. Das Gegenstück hierzu bildet mit knapp 53 % die Biologie, mit rund 70 % in der Medizin und mit etwa 72 % die Chemie.
Medizinpromotionen erfolgten ca. 30,8 % im Jahr 2009 in Deutschland, 29,7 % in mathematisch-naturwissenschaftlicher Richtung, 14,2 % in Rechts- und Wirtschaftswissenschaften, 10,5 % bei Sprach- und Kulturwissenschaften, 9,4 % in Ingenieurswissenschaften, 1,9 % in Forst- und Agrarwirtschaft, 1,0 % in Kunstwissenschaft und 0,4 % im Sportwissenschaft. Wie man hieraus erkennen kann, entfallen allein auf die Promotionen in Medizin und Natur-, Wirtschafts- und Rechtswissenschaften ca. 3/4. In etwa jeder zehnte Doktorgrad wird in den Geisteswissenschaften erworben, dies wenngleich es hierzu anderslautende Vorurteile gibt.
Die Geschichte
Im Jahre 1219 fand in Bologna erstmals eine nachvollziehbare Verleihung eines Doktortitels statt. Diese erfolgte durch Papst Honorius III. – nach Bestätigung der Promotionsordnung. An einer Universität im Heiligen Römischen Reich wurde am 12.06.1359 das erste Doktordiplom verliehen. Die Verleihung erfolgte an der Universität Prag.
Im Mittelalter handelte es sich bei dem Doktorgrad um den höchsten vergebenen akademischen Grad. Zunächst wurde selbiger ausschließlich durch theologische, medizinische und juristische Fakultäten vergeben, bei welchen es sich seinerzeit um die einzigen anerkannten Fakultäten handelte. Die anderen und übrigen Fächer endeten in der Regel mit dem Baccalaureus- oder Magister-Grad, welche in einer „Artistenfakultät“ gelehrt wurden. Als 4. klassischer Doktorgrad kam in der frühen Neuzeit der „Dr. phil.“ hinzu, der grundsätzlich nur von philosophischen Fakultäten verliehen wurde. Anfangs lautete die diesbezügliche Abkürzung schlichtweg „D.“, was bis heute den Brauch erhält, den Ehrendoktor (theologisch) mit dieser Abkürzung führen zu dürfen.
Ein Doktor hatte bis zum Zeitpunkt der Reformation das Recht inne, an allen abendländischen Universitäten Lehre zu betreiben; dieses Recht nannte sich ius ubique docendi. Der „Doktor“ von damals entspricht in groben Zügen der Habilitation von heute. Dies erkennt man auch daran, dass es keinen akademischen Grad mit einer höheren Wertigkeit gibt.
Dorothea Erxleben aus Quedlinburg reichte im Januar 1754 ihre Dissertation mit dem Titel „Academische Abhandlung von der gar zu geschwinden und angenehmen, aber deswegen öfters unsicheren Heilung der Krankheiten“ ein, worauf hin sie am 06.05.1754 in Halle an der Saale zum Promotionsexamen antrat, welches sie erfolgreich abschloss.
Rechtliches
Promotionsrecht
Die Verleihung des Doktorats kann in Deutschland von einer Universität, einer Technischen Universität, einer Technischen Hochschule, einer Gesamthochschule, einer Musikhochschule, einer Kunsthochschule, einer Sporthochschule, einer Veterinärwissenschaftlichen bzw. Medizinischen Hochschule, einer Kirchlichen Hochschule oder einer mit Promotionsrecht belegten Pädagogischen Hochschule vorgenommen werden. Ein Promotionsrecht für Fachhochschulen existiert nicht. Jedoch gibt die Habilitation einiger Fachhochschulprofessoren an Universitäten diesen das Recht, in Zusammenarbeit mit Universitäten als Erst- oder Zweitgutachter Promotionen zu betreuen. Weiterhin können Fachhochschulprofessoren in verschiedenen Bundesländern als Betreuer oder Prüfer im Promotionsverfahren einer Hochschule, die promotionsberechtigt ist, hinzugezogen bzw. bestellt werden. Auch ist eine Zusammenarbeit mit ausländischen Universitäten, die einen Ph.D. verleihen, möglich. Eine Anerkennung als Doktorgrad bei Behörden ist in diesem Fall möglich (siehe „Führung des Grades Ph.D.).
Bei einigen Promotionsordnungen ist zur Eröffnung des Promotionsverfahrens die Vorlage eines Führungszeugnisses oder die Anstellung an einer Universität Voraussetzung.
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