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Dissertation / Doktorarbeit

Was ist eine Dissertation bzw. Doktorarbeit?

Dissertation

Bibliothek mit Büchern zur Dissertation – © S. Geißler, KIT

Bei der Dissertation, in der Kurzform auch bezeichnet als „Diss.“ oder auch der  Doktorarbeit, seltener jedoch als Promotionsschrift beziehungsweise Doktorschrift, auch mit offizieller Bezeichnung als Inauguraldissertation, Einführungs- oder Antrittsdissertation bezeichnet, handelt es sich um eine wissenschaftliche Ausarbeitung, deren Hauptgrund in dem Erlangen eines Doktorgrades dient an einer Wissenschaftlichen Hochschule, welche über Promotionsrecht verfügt. Über dieses Promotionsrecht verfügen Universitäten sowie, wie bereits erwähnt, diesen gleichgestellte Hochschulen. Die Promotion erfordert neben der Veröffentlichung einer entsprechenden Dissertation (der so genannten Hochschulschrift)  entweder das Rigorosum, also eine mündliche Prüfung oder eine Disputation, das bedeutet die Verteidigung der Dissertation in mündlicher Form.

Überblick

Der Begriff der Dissertation ist auf die Abstammung des lateinischen Wortes für den Begriff „Dissertation“ abzuleiten, welches „ausführliche Besprechung, „Erörterung oder „Auseinandersetzung“ bedeutet. Die Dissertation war ursprünglich lediglich eine Art sog. Thesenpapier. Dieses diente dem Zweck, die als disputatio bezeichnete Kernleistung der betreffenden Promotion zu ergänzen und vorzubereiten; die Gewichtung von Dissertation und dem mündlichen Verfahren erfuhr erst im Laufe der Jahrhunderte eine Umkehr. Bis zu diesem Zeitpunkt wurde die Dissertation häufig sehr kurz gehalten und im Laufe der Zeit wuchs ihr Umfang stetig an auf mehrere hundert Seiten.

Bei der Dissertation handelt sich um den wichtigsten und aufwändigsten Leistungsbestandteil eines Promotionsverfahrens. Im Regelfall gehört zu diesem wiederum eine eingehende und mündliche Prüfung, welche häufig auch als Disputation, Defensio oder als Rigorosum bezeichnet wird. Ein sich über mehrere Semester erstreckendes Doktoratsstudium kann – je nach Fakultät und Land – ein weiterer Leistungsbestandteil sein. Häufig unterscheidet sich der genaue Ablauf eines Promotionsverfahrens von Universität zu Universität. Nicht selten können Unterschiede sogar innerhalb einer Hochschule bestehen sowie zwischen den einzelnen betreffenden Fächern. Zwar ist in den letzten Jahren ein Trend zu beobachten zu einer Vereinheitlichung, jedoch existieren noch immer keine allgemeingültigen Regeln den Ablauf des Promotionsverfahrens betreffend. Aufgrund dessen sind die hier getätigten Angaben und Ausführungen lediglich ein Richtmaß, von welchem die tatsächliche Realität eine nicht unerhebliche Abweichung erfahren kann.

Vor einer Verleihung des Doktorgrades von der betreffenden Fakultät muss der Kandidat sämtlichen Anforderungen des Promotionsverfahrens vor dessen Abschluss genügen. In Deutschland bedarf es einer Publikation der Dissertation, dass der Doktorgrad überhaupt geführt werden darf. Bis die Bologna-Regelungen eingeführt wurden, war es erforderlich,dass ein Doktorgrad, welcher im Ausland erworben wurde, sich zudem einer als Nostrifizierungsverfahren bezeichneten Anerkennung des ausländischen Studiums zu unterziehen hatte. Dieses hatte zur Bedeutung, dass in Deutschland der Titel erst nach einer durch das zuständige  Kultusministerium des betreffenden Bundeslandes durchgeführten Überprüfung der Gleichwertigkeit geführt werden durfte. Auf der fachlichen Seite ist das eigentliche Promotionsverfahren jedoch bereits mit einer positiven Beurteilung der mündlichen sowie schriftlichen Leistung abgeschlossen, was meistens dokumentiert wird mit einem entsprechend ausgestellten Zeugnis.

Eine Diplom-, Magister- oder Examensarbeit entsteht unter der Anleitung von Hochschullehrern und soll im Regelfall lediglich den aktuellen Stand der Forschung wiedergeben. Im Gegensatz hierzu handelt es sich bei der Dissertationsschrift oder Dissertation um eine individualistische wissenschaftliche Arbeit, welche im Allgemeinen einen auf Forschung basierten Wissenszuwachs zum Inhalt haben soll.

Die Dissertation oder auch Dissertationsschrift ist, im Gegensatz zu einer Diplom-, Magister-, oder Examensarbeit, welche entsteht unter der Anleitung von Hochschullehrern und in der Regel lediglich einen forschungsbasierten Wissenszuwachs zum Inhalt haben soll. Diese wird meistens absolviert an einem hierfür geeigneten Institut und absolviert unter der Betreuung eines Dozenten oder Professors, welcher traditionell  auch als Doktorvater bezeichnet wird, bisweilen ebenfalls Doktor-Mutter, heute eher BetreuerIn oder MentorIn. Die Anfertigung der Dissertation kann außerhalb der Hochschule erfolgen. Eingereicht werden kann sie nach Fertigstellung „extrem“.

Von einer Dissertation oder Diplom- oder Magisterarbeit wird auch in manchen Ländern gesprochen, nicht jedoch in Österreich und Deutschland.

Form und Inhalt von Dissertationen

Eine Dissertation beschäftigt sich je nach Fach entweder historisch oder  theoretisch mit einem bestimmten Thema oder ihre Grundlage besteht in der Beschreibung und Interpretation experimentell und empirisch gewonnener Erkenntnisse. Viele Promotionsordnungen lassen als Sprachen Englisch und Deutsch gleichermaßen zu, je nach Fachgebiet sind auch weitere Sprachen möglich. Häufig ist Englisch verpflichtend vor allem dann, wenn diese Arbeiten entstanden sind innerhalb eines internationalen Kooperationsprojekts.

In einer Dissertation liegen Sinn und Zweck darin, dass diese belegen soll, dass der Kandidat es versteht, wissenschaftlich selbstständig zu arbeiten. Im Regelfall muss sie zu dem von dem Kandidaten gewählten Gegenstand neue Erkenntnisse enthalten sowie methodisch zweifelsfrei sein. Damit ist eine Dissertation eine Forschungsarbeit. Der wichtige Nachweis der Fähigkeit zu einem eigenverantwortlichen sowie wissenschaftlichen Arbeiten sind ebenfalls die Kenntnis relevanter Forschungsliteratur, die dem Fachgebiet entsprechende gebräuchliche Arbeitsweise des betreffenden Fachgebiets, die Fähigkeit zum Ziehen belastbarer Rückschlüsse und die Einbettung eigener Arbeiten in den wissenschaftlichen Kontext. Typischerweise existieren hinsichtlich der Textmenge einer Dissertation keine expliziten Vorschriften. Je nach dem abgehandelten Gebiet liegt der variierende Umfang stark und beträgt zwischen 150 und 500 Seiten die geisteswissenschaftlichen Fächer betreffend, während er lediglich etwa zwischen 30 bis 150 Seiten umfasst in den Naturwissenschaften.

Hierbei stellen die medizinischen Dissertationen einen Sonderfall dar: Arbeits- und Zeitaufwand variieren hier stark. In Abhängigkeit Art und Umfang der Arbeit betreffend (retrospektiv/prospektiv, klinisch/experimentell). Während bei manchen Arbeiten ein Vergleich mit jenen anderer naturwissenschaftlicher Fächer betreffend möglich ist, so gibt es auch Arbeiten, welche im Zeitraum eines Jahres fertiggestellt werden. Diesbezüglich existiert eine Debatte mit Inhalt, eine Vereinheitlichung die Promotionsanforderungen betreffend. Hinsichtlich Gliederung und die Zitate anderer Arbeiten betreffend sowie einen formalen Nachweis der Selbstständigkeit sind bestimmte Formen gebräuchlich respektive in der Promotionsordnung einer Fakultät beziehungsweise des Fachbereiches vorgeschrieben. Ein Betrug (etwa, wenn ein Ghostwriter hinzugezogen wird), ein belegtes Plagiat oder eine auszugsweise Übernahme aus fremden Texten mit einer fehlenden Quellenangabe kann dann auch noch im Nachhinein zu einer Aberkennung des Doktorgrades sowie gegebenenfalls zudem noch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Im Gegensatz zu der im deutschsprachigen üblicherweise geltenden Monografie als eine Promotionsleistung werden inzwischen zunehmend jene aus anderen Ländern stammenden kumulativen Dissertationen zugelassen. Hierzu werden von dem Doktoranden an Stelle der Monografie eine Anzahl inhaltlich zusammengehöriger Veröffentlichungen in Fachzeitschriften eingereicht.

Für die Begutachtungsphase ist als Seitenrand meistens das A4-Format üblich und nur rechtsseitig bedruckt in der Printvariante. Je nach Promotionsordnung ist die Arbeit in einer Auflage von drei bis fünf Exemplaren sowie in einer gebundenen Form und meistens auf CD-ROM als PDF-Datei auf einer CD-ROM einzureichen bei dem fachlich zuständigen Dekanat. Die Arbeit ist heute häufig mehrfach auch vorzulegen als Datei, aufgrund dessen dass Plagiatsaffären in vielen Fakultäten zu einer Prüfung der vorliegenden Arbeit mit einer entsprechenden Software übergangen worden sind.

Nach der Phase der Disputation erfolgt die Vorbereitung des Werks als Publikation. Hierbei sind auf die eigenen Kosten, je nach entsprechender Promotionsordnung in gedruckter Form in einer Auflage, welche bis zu sechs Belegexemplare enthält, zu produzieren, und zwar ist dann hierbei ein Druck in doppelseitiger Form üblich. Wenn die Hochschule über eine Online-Publikationsstelle verfügt, sind dort auch die Belegexemplare abzuliefern, und zwar gemeinsam mit dem Hochladen der PDF-Datei auf den jeweils vorhandenen Publikationsserver. Zwar lassen manche Promotionsordnungen Veröffentlichungen auch noch in einer Mikroform, beispielsweise Microfiche zu als Möglichkeit, heute ist diese allerdings weitestgehend unüblich geworden.

In einigen Fakultäten beziehungsweise Fachgebieten wird den Promovenden zusätzlich die Publikation ihrer Dissertation im Rahmen einer so genannten Schriftenreihe angeboten und zu versenden in einem wissenschaftlichen Schriftenaustausch, zum Beispiel die DGK-Serie C deutscher Geowissenschaften.

Allerdings gilt es immer noch als prestigeträchtiger in vielen Fächern, erscheint die Dissertation in einem traditionellen Fachverlag als Form der Monographie. Meistens ist hierbei die Finanzierung problematisch, da der Verlag in der Regel einen Druckkostenzuschuss erhebt neben anderen, weiteren Kosten wie beispielsweise für den kostenpflichtigen Erwerb von Rechten an Bildrechten. All diese Kosten können durchaus hinzukommen und richten sich nach der Art der zu druckenden Arbeit. Von der Kultusministerkonferenz erfolgte hinsichtlich der Ablieferungsvarianten eine Harmonisierung. Seit dem Jahr 1997 ist diese Fassung gültig und erwähnt bereits explizit die Möglichkeit elektronischer Dissertationen und hat in ihrer aktuellen Fassung deutlich diese Grundzüge betreffend eine Veröffentlichung der Dissertationen erfasst. Inzwischen müsste dieser Beschluss der in den einzelnen Universitäten und Fakultäten bisherigen zugrunde liegenden Promotionsordnungen deutschlandweit umgesetzt sein.

Doktorand

Bei einem Doktoranden oder Dissertanten (der üblichen Bezeichnung in Österreich) oder auch Promovend handelt es sich um einen Studenten, von welchem der höchste Grad des Doktors angestrebt wird. Dieses erfolgt meistens nach dem Magister-, Master- oder Diplomstudium beziehungsweise einem Staatsexamen. Werden Doktoranden nicht an einer Hochschule beschäftigt als wissenschaftliche Mitarbeiter, können sich diese beispielsweise, um ihre Arbeit zu finanzieren, bewerben bei einem zum Thema passenden Graduiertenkollegs zum Erwerb eines Stipendiums oder auch bei einem Begabtenförderungswerk. Zudem können sie sich zum Beispiel für die Finanzierung ihrer Arbeit bei einem so genannten Begabtenförderungswerk oder auch einem zu dem Thema passenden Graduiertenkolleg bewerben um ein entsprechendes Stipendium bewerben. Eine andere Möglichkeit besteht darin, sich das Stipendium von einen anderen Arbeiter als der Hochschule zugehörig für die Zeit der Promotion finanzieren zu lassen (die so genannte „externe Promotion“). Es kann allerdings auch vorkommen, dass der erforderliche Lebensunterhalt vollständig oder teilweise aus Zuschüssen oder aus den Ersparnissen beispielsweise der Eltern vollständig finanziert wird.

Voraussetzungen

Voraussetzung für eine Promotion und damit zur Anfertigung einer Dissertation ist heute, bis auf wenige Ausnahmen, ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Diplom, Master, Magister oder Staatsexamen). Die sogenannte grundständige Promotion, bei der das Studium direkt mit einer Promotion abgeschlossen wurde, war in der Vergangenheit in manchen Fachrichtungen möglich, ist mittlerweile jedoch weitgehend abgeschafft. Näheres regelt die Promotionsordnung des das Forschungsgebiet betreffenden Fachbereichs an der jeweiligen Hochschule. Grundsätzlich ist auch ein Forschungsvorhaben in einem anderen als dem studierten Fachgebiet möglich. Es gibt jedoch Promotionsordnungen, die ein abgeschlossenes Studium im selben Fachgebiet oder eine Mindestnote für die Zulassung als Doktorand vorsehen.

Im Regelfall ist vorgesehen, dass der Interessent, sobald das Studium abgeschlossen ist, bei dem Dekanat das Forschungsthema benennt nach Abschluss seines Studiums bei dem Dekanat und sein Forschungsthema bekannt gibt.

Der Doktorand gibt für die Zulassung des Studiums bei einem Dekanat sein Forschungsthema bekannt und äußert sein Forschungsthema. Sollte er vorab für das gewünschte Forschungsthema einen potenziellen Betreuer gefunden haben oder gemeinsam mit einem potenziellen Betreuer ein Thema festgelegt haben, so kann er diesen in seinem Antrag vorschlagen. Das Dekanat kann ansonsten in der Regel dabei behilflich sein bei der Suche nach einem Betreuer, welcher vertraut ist mit dem Themengebiet. Möglich ist jedoch ach eine unbetreute Promotion.

In manchen Fachgebieten ist es üblich, dass Promotionsthemen mit dem Namen des Bearbeiters und des Betreuers in Fachzeitschriften oder Forschungsdatenbanken veröffentlicht werden. Hierdurch wird die Doppelvergabe von Themen vermieden, aber auch die Möglichkeit zum fachlichen Austausch eröffnet; zum Teil werden auch abgeschlossene oder aufgegebene Arbeiten auf diese Weise angezeigt.

Anfertigung der Arbeit

Zeitrahmen

Die zur Veröffentlichung veranschlagte Zeit zwischen Themenwahl und Einreichen  der Arbeit wurde und wird von den Fachgebieten differierend gehandhabt.

Waren in der ersten Jahrhunderthälfte des 20. Jahrhunderts Dissertationen häufig innerhalb eines Jahres angefertigt worden, so wurde der Zeitraum verlängert in der zweiten Jahrhunderthälfte auf etwa zwei bis fünf Jahre.

Es gelten die Bestimmungen der jeweiligen Promotionsordnung, in der festgelegt worden ist, ob Abweichungen möglich sind und falls ja, unter welchen Bedingungen der Fakultät für Geisteswissenschaften der Universität Hamburg in der Fassung vom 7. Juli 2010: „In der Regel notwendige Zeitrahmen vorgegeben soll die Dissertation nach drei Jahren eingereicht werden und das Verfahren nach vier Jahren abgeschlossen sein (Regelbearbeitungszeit). Eberhard Karls Universität Tübingen in der Fassung vom 10. August 2009 gilt: „Die Annahme als Doktorand wird für drei Jahre ausgesprochen. Eine Verlängerung dieser Frist kann mit Begründung von Doktorand und Betreuer beantragt werden.“

Die Ordnung zur Erlangung des Akademischen Grades eines Doktors der Philosophie (Dr. phil.) an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität in der Fassung vom 26. Juni 2001, gültig für die Fachbereiche Gesellschaftswissenschaften, Erziehungswissenschaften, Psychologie und Sportwissenschaften, Evangelische Theologie, Katholische Theologie, Philosophie und Geschichtswissenschaften, Sprach- und Kulturwissenschaften, Neuere Philologien und Geowissenschaften/Geographie, bestimmt in § 4 Abs. 3 Satz 3: „Das Thema der Dissertation soll so beschaffen sein, dass es voraussichtlich in zwei bis drei Jahren zur Promotion führen kann.“

Ausländische Studenten erhalten zu einer Promotion in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis, welche in Deutschland für einen Zeitraum von maximal fünf Jahren erteilt wird. Die hierfür erforderliche Rechtsgrundlage ist § 20 Abs. 7 Nr. 4 AufenthG.

Sofern also der Zeitraum einer Promotion generell  flexibel gehalten werden kann, so sollte dabei beachtet werden, dass Graduiertenkollegs, Doktorandenstellen und so weiter häufig zeitlich geregelt, d.h. befristet sind, läuft somit eine Promotion noch vor Abschluss einer entsprechenden Stelle aus, so kann diese durch fehlendes Einkommen oder ein beendeter Zugang zu den Forschungseinrichtungen (beispielsweise Labore) noch vor dem Abschluss erschwert werden.

Doktorandenstelllen

Die Arbeit an der Dissertation kann wegen ihres Themenumfanges innerhalb eines befristeten Zeitraums innerhalb von drei bis vier Jahren erstellt werden, wovon naturwissenschaftliche Fächer (zuweilen auch in der Medizin) betroffen sind. Aufgrund erforderlicher umfangreicher Recherchen und auch aufgrund bezüglich des Umfangs der Dissertation kann es bis zur endgültigen Fertigstellung durchaus einen Zeitraum von fünf oder mehr Jahren dauern. Dieses wird berücksichtigt bezüglich einer Verlängerung der Fristen.

Die Doktoranden sind in der Mehrzahl der Fälle sowohl in den Forschungs-, häufig auch eingebunden in den Lehrbetrieb eines Hochschulinstituts. In diesem Fall zahlt die Hochschule eine Vergütung auf der Basis des TV-L in der Entgeltgruppe 13 (vormals BAT Iia). Vergeben werden hierbei häufig lediglich halbe Stellen in so genannten Mangelfächern wie Ingenieurwissenschaften oder Informatik allerdings auch volle Stellen. In Frage kommen auch Akademien sowie technische Versuchsanstalten. Im Gegensatz hierzu sind rein externe Dissertationen selten in nicht-geisteswissenschaftlichen Fächern.  Aus Budgetmitteln (so genannten Planstellen) werden naturwissenschaftliche Doktorandenstellen finanziert aus Projektgeldern (Drittmittel) oder auch durch Stipendien.

Doktorandenstudium

An einigen Universitäten innerhalb des deutschen Sprachraums wird seit einigen Jahren ein spezielles Doktoratsstudium vorgeschrieben für den Zeitraum von zwei bis vier Semestern. Im Gegensatz hierzu sind diese Doktorstudien üblich mit so genannten wissenschaftlichen Forschungsdoktoranten sowie dem Abschluss Ph.D.

Noch während des Medizinstudiums der Beginn der Dissertation

Heute ist, um eine Dissertation zu beginnen, in den allermeisten Fächern die Voraussetzung ein abgeschlossenes Hochschulstudium. Die Promotionsordnung erlaubt  es den Humanmedizinern, bereits während des Studiums Forschung zu betreiben, sofern das Forschungsvorhaben betreut wird durch einen Doktorvater. Dann ist bereits mit Ende des Studiums der  Dr. med. erreichbar.

Die Bandbreite des erforderlichen Arbeitsaufwandes ist allerdings sehr groß bei medizinischen Dissertationen und kann von wenigen Monaten bis hin zu mehreren Jahren reichen. Daher sind medizinische Promotionen untereinander nur schwer vergleichbar. Sie stellen per se eine icht eine eigenständige wissenschaftliche Leistung dar. Der deutsche Dr. med. wird aufgrund dessen heute in dem angelsächsischen Raum nicht anerkannt als Forschungsdoktorat, sondern gleichgestellt wie ein Berufsdoktorat mit einer Masterhesis, sofern in dem konkreten Fall eine eigenständige wissenschaftliche Leistung nicht nachgewiesen werden kann. Seit dem Jahr 2009 vertritt der deutsche Wissenschaftsrat eine ähnliche Position.

Eigenständigkeit

Häufig muss die Dissertationsschrift eine eidesstattliche Erklärung enthalten, aus welcher hervorgeht, dass sie auf einer selbstständigen Arbeit beruht. Dennnoch ist es vorgekommen, dass die Leistung ganz oder teilweise gegen Zahlung eines Honorars von  einem so genannte „Ghostwriter“ erbracht worden ist. Dieses hat die Zurückweisung der Arbeit sowie der nachträglichen Aberkennung der Doktorwürde bei Bekanntwerden eines solchen Vorgehens zur Folge. Zusätzlich kann dieses auch zivil- oder strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Promotionsverfahren

Zur Festlegung eines Rahmens für ein einheitliches und ordentliches Erscheinungsbildes werden durch die Promotionsausschüsse in der Regel entsprechende Richtlinien erlassen für die Form der Dissertation.

Eingereicht wird die fertiggestellte Dissertation bei der jeweils fachlich zuständigen Fakultät. Diese eröffnet das Promotionsverfahren sowie einen Promotionsausschuss. Die Promotionsordnung der Fakultät legt die formale Vorgehensweise des Verfahrens fest.

Von dem Ausschuss werden die formalen Kriterien geprüft. Ferner entscheidet der Ausschuss über die Annahme oder die Ablehnung. Bei einer Annahme ersucht der Ausschuss zwei habilitierte Hochschuldozenten oder Hochschulprofessoren um eine schriftliche Begutachtung der betreffenden Dissertation. Wenn beide Gutachten in ihrer Bewertung deutlich voneinander abweichen, besteht die Möglichkeit, ein drittes Gutachten anzufordern. Von einigen Fakultäten wird ein drittes Gutachten auch dann verlangt, wenn von den beiden ersten die Note summa cum laude vorgeschlagen wurde. Dissertationen und Gutachten können hiernach für eine bestimmte Zeit – meistens für zwei Wochen – „fakultätsöffentlich“ eingesehen werden in der Fakultätsverwaltung sowie eventuell mögliche Einsprüche angemeldet werden.

Wurde die Dissertation (der schriftliche Leistungsbestandteil des Promotionsverfahrens) positiv beurteilt, findet nachfolgend der mündliche Leistungsbestandteil statt – das Rigorosum (auch bezeichnet als „strenge Prüfung“ in dem Promotionsfach) oder auch die Disputation, welche auch als Defensio (d.h. öffentliche Verteidigung der Arbeit) bezeichnet wird.

Bei dem Rigorosum handelt es sich um eine mündliche Prüfung, welche sich auch über benachbarte Fachgebiete erstreckt, welche meistens abgedeckt werden durch zwei Prüfungen in Nebenfächern. Prüfer sind drei bis fünf Hochschulprofessoren beziehungsweise -Dozenten, darunter auch die Gutachter der Dissertation, von welchen nur eine der Universität oder Fakultäten angehören muss, an welcher sie eingereicht wurde.

Die Disputation setzt sich zusammen aus einem (hochschul-)öffentlichen Vortrag, welcher sich meistens über die Dauer von 20 bis 30 Minuten erstreckt sowie einer anschließenden ca. einstündigen Diskussion/Befragung (was die eigentliche Verteidigung ist). Heute wird der Vortrag meistens gehalten über das Thema der vorliegenden Dissertation, es gibt jedoch auch Fakultäten (beispielsweise die philosophischen Fakultäten in Kiel und Tübingen), an welchen der Kandidat über ein bestimmtes Thema einen Vortrag halten muss, welches in keiner Verbindung steht zur Dissertation.

Da die Art des Promotionsverfahrens von Fach zu Fach sowie von einer Hochschule zur anderen stark variieren kann, ist hierdurch ein direkter Vergleich kaum möglich, und statt dessen allenfalls indirekt über das Renommee der betreffenden Hochschule oder auch des Mentors.

Die Dissertation ist nach einem erfolgreichem Abschluss des Verfahrens zu veröffentlichen. Dieses kann geschehen über einen Verlag, im Selbstverlag, in einer Fachzeitschrift, als Mikrofilm beziehungsweise neuerdings auch digital über die so genannte Netzpublikation (siehe hierzu weiter unten). Der veröffentliche Text sollte in der Regel der eingereichten sowie begutachteten Fassung entsprechen. Die Gutachter empfehlen manchmal eine teilweise Überarbeitung oder auch Kürzung. Je nach der für die Veröffentlichung erforderliche Zeit, kann allerdings auch eine Überarbeitung beziehungsweise im Hinblick auf eine zwischenzeitlich erschienene neuere Forschungsliteratur eine Überarbeitung des betreffenden Fachgebietes sinnvoll sein. Von manchen Promotionsordnungen wird eine ausdrückliche Genehmigung der Gutachter bzw. Betreuer vorgeschrieben. Dieses ist insbesondere dann der Fall, wenn zwischen der eingereichten und der veröffentlichten Fassung eine deutliche Abweichung besteht.

Sämtliche Leistungsbestandteile des Promotionsverfahrens sind erst erbracht, sobald die Dissertation veröffentlicht wurde. Es wird der Doktorgrad verliehen, und dieser darf nach der Aushändigung der Urkunde von dem Kandidaten geführt werden. Durch den Doktorgrad wird die Fähigkeit zur selbstständigen wissenschaftlichen Arbeit belegt. Das vornehmste Recht der Fakultäten ist die Verleihung des Doktorgrades sowie anderer akademischer Grade.

Bewertungsstufen einer Dissertation

In Deutschland (beispielhaft ist hierbei die Notenskala der LMU München) sowie der Schweiz können für die Promotion folgende Bewertungsstufen gelten, je nach Promotionsordnung für den jeweiligen Doktorgrad. Es ist auch möglich, die Bewertungsstufen alle auf Deutsch zu bezeichnen und um „bestanden“ zu ergänzen. Die Bezeichnungen der Übersetzungen der  lateinischen Bezeichnungen der Noten in den arabische Zahlensystematiken variieren teilweise stark von Universität zu Universität. So kann man beispielsweise bei einem „cum laude“ lediglich die Note 16 sowie bei einem „rite“ hingegen noch eine Note von 2,2 erreicht werden. Bei einigen Promotionsordnungen sind Zwischennoten vorgesehen. Bei anderen wird gänzlich auf eine Übertragung in arabische Noten verzichtet. Andere Universitäten wiederum verzichten auf eine Übertragung in die arabischen Noten. An nochmals anderen Universitäten wird auf eine Übertragung in die lateinischen Notenbezeichnungen verzichtet – so werden von der TU Berlin nur die deutschen Noten „sehr gut“, „gut“, „befriedigend“, „ausreichend“ sowie „nicht ausreichend“ vergeben. Von vielen Verlagen werden zur Publikation lediglich Arbeiten angenommen, welche mindestens mit magna cum laude bewertet wurden. Österreich bewertet Dissertationen nach dem normalen Notenschema von 1 (sehr gut) bis 5 (nicht genügend) ohne Zwischennoten.

Bei der Umsetzung von in den Niederlanden erworbenen akademischen Graden muss berücksichtigt werden, dass an den meisten niederländischen Universitäten als Auszeichnungsstufe lediglich cum laude möglich ist. Daher wäre eine Gleichsetzung des niederländischen cum laude mit der in Deutschland geltenden Bewertung nicht korrekt. Dieses trifft ebenfalls für Spanien zu.

Veröffentlichung der Dissertation

Die Veröffentlichung der Dissertation ist in einigen Staaten, insbesondere in Deutschland (jedoch nicht im angelsächsischen Raum und ebenfalls nicht in Österreich) ein integraler Bestandteil des Verfahrens. Es soll hierdurch gewährleistet werden, dass die betreffende Arbeit dauerhaft zugänglich ist, also die in ihr gewonnenen Erkenntnisse allgemein rezipiert werden können. Es hat sich zudem gezeigt im Zusammenhang mit diversen Fällen Plagiate betreffend, dass durch die Pflicht der Veröffentlichung auch sowohl die Arbeitsweise des Verfassers als auch die an die jeweiligen Betreuer gestellten Anforderungen an ihre Doktoranden öffentlich überprüft werden können.

Die Einzelheiten sind in der jeweils gültigen Promotionsordnung geregelt. So muss von dem Doktoranden eine festgelegte Anzahl von Pflichtexemplaren der Hochschule überlassen werden. Die Doktoranden können nur selten verdienen an der Dissertation, da normalerweise die Themen lediglich ein spezielles Publikum interessieren und daher die Bücher zumeist vorwiegend angeschafft werden von Bibliotheken. In der Regel sind die Auflagen klein: selten werden mehr als hundert Exemplare verkauft, über 300 bis 500 Exemplare nur selten gedruckt. Allerdings wird mitunter von dem Institut oder der Hochschulbibliothek im Rahmen des üblichen wissenschaftlichen Schriftenaustausches der Versand einer größeren Anzahl übernommen, sofern das Thema der Ausrichtung seiner Forschung entspricht. Die meisten Promotionsordnungen schreiben einen bestimmten Zeitraum (häufig zwei Jahre nach der letzten erfolgten mündlichen Prüfung) vor, innerhalb dessen eine Veröffentlichung der Dissertation erfolgen sollte. Meistens ist auf Antrag eine Verlängerung dieser Frist möglich.

Die Publikation kann erfolgen:

  • als elektronische Form der Veröffentlichung.
  • als Druck in einem Selbstverlag.
  • als Mikroform.
  • bei einem Verlag: Hierfür gibt es Verlage, welche auf Dissertationen spezialisiert sind sowie Fachverlage.

Nachgewiesen wird die Veröffentlichung durch die Abgabe einer vorgeschriebenen Zahl einer von gedruckten Exemplaren an die Hochschulbibliothek oder der Fakultät, welche grundsätzlich an die Deutsche Nationalbibliothek oder an die Österreichische Nationalbibliothek ein Exemplar weiterleitet.

Zu 1.: Die Aufnahme der Arbeit erfolgt speziell in den Geisteswissenschaften in ein reguläres Verlagsprogramm, am besten in eine Publikationsreihe, als besonders ehrenvoll. Häufig muss dem Verlag ein Zuschuss gezahlt werden, welcher in der Regel etwa 2.000 Euro beträgt, teils jedoch erheblich mehr. Dieses bedeutet in der „Gesamtrechnung“ für die Mühen des Doktor-Werdens einen erheblichen Kostenfaktor. Es besteht allerdings die Möglichkeit, sich zu bewerben um spezielle Druckkostenstipendien. Hierfür ist allerdings in der Regel die Bestnote erforderlich. Manche Institutionen, welche solche Stipendien vergeben, sind jedoch thematisch ausgerichtet. Von diesen werden daher lediglich bestimmte Fachgebiete oder Dissertationsthemen gefördert. Aufgrund der erheblichen Kosten für einen Zuschuss nutzen Doktoranden einiger Fakultäten wie beispielsweise der Politologie mittlerweile für ihre Dissertationen auch so genannte Digitaldienstleister beziehungsweise Self-Publishing-Plattformen.

Zu 2.: Von einigen Instituten werden eigene Publikationsreihen zur Veröffentlichung von Dissertationen (beispielsweise „Schriftenreihe des Instituts für …“) geführt. Allerdings bedeutet eine Aufnahme einer Arbeit in eine solche Reihe nicht immer auch die Übernahme eines Druckkostenzuschusses.

Zu 3.: Heute ist eine Veröffentlichung als Mikrofilm oder -fiche unüblich, da diese Medien durch elektronische Formen der Veröffentlichung weitgehend abgelöst wurden. Bei manchen Promotionsordnungen ist diese Art der Veröffentlichung jedoch als Möglichkeit noch vorrangig.

Zu 4.: Es werden immer öfter auch digitale Netzpublikationen von den Hochschulen anerkannt. Meistens sollten sie vorliegen als PDF-Dateien. In der Regel ist hierbei jedoch vorgeschrieben, dass von einer bestimmten Institution diese Dokumente, beispielsweise der jeweiligen Hochschulbibliothek oder einer von dieser Fakultät unterhaltenen Plattform (siehe weiter oben) ins Netz gestellt werden. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass diese nicht nach bereits kurzer Zeit wieder entfernt werden, sondern zugänglich dauerhaft sowie unverändert sind. Daher erfolgt keine Anerkennung zum Beispiel der (ausschließlichen) Veröffentlichung auf der privaten Homepage eines Verfassers. Durch eine Netzpublikation wird die Veröffentlichung in einem klassischen, renommierten Fachverlag meistens ausgeschlossen, da in der Regel solche Verlage keine Arbeiten annehmen zur Veröffentlichung, welche bereits im Netz publiziert worden sind. Im umgekehrten Sinne tritt der Autor meistens vollständig die Rechte an seinem Text an den Verlag ab. Dann ist er nicht mehr berechtigt, seine Arbeit zusätzlich sowohl im Netz als auch anderswo zu veröffentlichen.

Bei allen vier Formen bestehen Vor- und Nachteile. Die wesentlichen Faktoren hierbei sind:

Kosten: Die elektronische Veröffentlichung ist am günstigsten. Diese wird von der Hochschule häufig übernommen. Nachfolgend kommt der Selbstverlag, dann folgt eine Veröffentlichung durch einen Fachverlag (für den Autor können auch hier erhebliche Kosten entstehen).

Verfügbarkeit: Es ist heute für den Leser am erfreulichsten, sofern das Buch kostenlos im Internet zur Verfügung steht. Früher war oft fraglich, für welche Dauer diese Publikation dann tatsächlich im Internet erschienen ist. Allerdings wird inzwischen eine Online-Veröffentlichung in den meisten Promotionsordnungen gefordert, für die eine dauerhafte Sicherung bestehen muss. Die Veröffentlichung bringt jedoch nach wie vor ihre Vorteile mit sich, da die Bekanntheit der Arbeit durch die Werbung von renommierten Verlagen gefördert wird. Außerdem gilt als sehr erstrebenswert in den geisteswissenschaftlichen Disziplinen, dass die publizierten Arbeiten von der Fachwelt – so etwa durch Rezensionen – rezipiert werden. Allerdings widmen sich Rezensionen nahezu ausschließlich den gedruckten Büchern.

Prestige: Das meiste Prestige verspricht eine Publikation bei einem renommierten Fachverlag. Sie ist heutzutage in vielen Fächern nahezu Voraussetzung für eine weitere Hochschullaufbahn. Danach  folgen mit einem deutlichen Abstand die unterschiedlichen Formen des Selbstverlages, Online-Veröffentlichung sowie Book-on-demand.

Zeit: Die schnellste Möglichkeit einer Publikation stellt eine Online-Veröffentlichung dar. Dem gegenüber vergehen bei einer Veröffentlichung in einem klassischen Verlag häufig ein Jahr oder mehr nach Abgabe der Dissertation bis zu einem fertigen Buch durch das Einwerben von Zuschüssen für die Druckkosten (in geringerem Maße auch für das Lektorat, für Satz und Bildbearbeitung usw.). Dieser Zeitraum ist (beispielsweise bei Planung einer beruflichen Laufbahn) zu berücksichtigen als ein Bestandteil der Promotionsphase, da in der Regel der Doktorgrad erst nach einer Publikation geführt werden darf.

Dissertationen wurden in der Vergangenheit zuweilen auch nur auszugsweise („Teildruck“) veröffentlicht. Dieses war in Deutschland  insbesondere in der wirtschaftlich schweren Zeit üblich nach den beiden Weltkriegen, jedoch bedurfte dieses der Genehmigung der betreffenden Fakultät. Ebenso war üblich eine Veröffentlichung als Aufsatz in einer wissenschaftlichen Zeitschrift, inzwischen scheidet dieses allerdings meistens aus aufgrund des Umfanges der heutigen Dissertationen.

Manche Promotionsordnungen schreiben vor, dass eine veröffentlichte Arbeit versehen sein muss mit einem ausdrücklichen Hinweis, dass es sich um eine Dissertation handelt der betreffenden Universität. Pflichtangaben sind ebenfalls die Namen der Betreuer sowie das Datum der mündlichen Prüfung. Wo diese Bestimmungen fehlen, ist ein gedrucktes Buch manchmal ausschließlich bei einem genauen Lesen erkennbar als Dissertation.

Aberkennung oder Rückgabe des durch Dissertation erlangten Doktorgrades

Aberkennung

Liegen Täuschungen betreffend die Promotionsleistungen sowie innerhalb des Textes einer Dissertation nachträglich nachgewiesenen Plagiaten vor, ist eine Aberkennung des Doktorgrades, welcher durch die Promotion erlangt wurde, möglich. Grundsätzlich kommt es hierbei nicht auf den Umfang abgeschriebener Stellen sowie die Frage, ob die vorliegende Arbeit auch ohne die nachgewiesenen Plagiate noch Bestand hätte als wissenschaftliche Arbeit, an.

Rückgabe

Unter namhaften Rechtswissenschaftlern besteht keine Einigkeit darüber, ob jemand verzichten kann auf seinen Doktorgrad oder ob hierüber die zuständige Hochschule eine Entscheidung treffen darf. Die herrschende Meinung hierüber wird etwa vertreten von dem emeritierten Rechtsprofessor Hart Maurer der Universität Konstanz in dem Handbuch des Wirtschaftsrechts: Der Doktorgrad stelle ein persönliches Recht dar, „auf welches verzichtet werden kann, soweit öffentliche Interessen nicht entgegenstehen“.

Dieses stellt einen allgemeinen Grundsatz des Verwaltungsrechts dar, was auch der Hochschulrechtler Hans-Wolfgang Waldeyer (Münster) meint.

Beide sehen im Grundsatz kein öffentliches Interesse, welches einen Verzicht ausschließen würde aus juristischer Sicht. Damit wird von ihnen die Frage verneint, ob der Träger eines Doktorgrades damit generell in den Genuss eines höheren sowie aufgrund dessen schützenswertes Vertrauen kommt, welches niemand straflos brechen darf.

Dagegen schreibt Werner Thieme, Rechtswissenschaftler: Der angegriffene Doktor versucht durch einen Verzicht dem Entzug seines Doktorgrades zu entgehen sowie „damit auch dem Vorwurf des Plagiats, der Täuschung“. Aufgrund dessen, dass die Verleihung des akademischen Grades durch eine öffentliche Prüfungsbehörde erfolgte, könne er nicht „zum Erlöschen“ gebracht werden durch eine einseitige private Erklärung und eine förmliche Aberkennung überflüssig machen.

Bereits im Jahr 1988 wurde derselbe Meinungsstreit in der Fachwelt geführt, als Graf Kerssenbrock, schleswig-holsteinischer Landtagsabgeordneter sowie Jurist wegen mutmaßlicher Verfahrensmängel bei der Promotion seinen Doktorgrad zurückgegeben hat. Er wurde inzwischen rehabilitiert. Seitdem neigen Hochschulen dazu, in Täuschungsfällen mit dem Verzicht über die Sache Gras wachsen zu lassen.

Gerichtsentscheidungen

Von dem Verwaltungsgericht Frankfurt wurde in einem Urteil ausgeführt, dass in einer Doktorarbeit jede Fußnote sowie jeder Gedankengang, welcher nicht aus der eigenen Leistung, sondern herrührten von dem Werk eines anderen  Autors in seiner Dissertation, auch als solche zu kennzeichnen seien. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg führte aus, dass, soweit aus dem Werk eines anderen Autors seiner Dissertation komplette Passagen als nicht gekennzeichnet übernommen werden, über die Eigenständigkeit der erbrachten wissenschaftlichen Leistung getäuscht würde. In einem Fall erkannte auch das VG Berlin den Doktorgrad ab, nachdem erwiesen war, dass lediglich 95 von der insgesamt 294 Seiten umfassenden Dissertation nicht betroffen waren von einem Plagiatsvorwurf und dass es im Übrigen sehr augenfällige Übereinstimmungen mit teilweise nahezu wörtlich übernommenen Passagen gegeben habe.

Im Jahr 2006 wurde in Bayern wie folgt geurteilt: An der Universität Regensburg hatte eine Doktorandin „ca. 35 Seiten aus 16 verschiedenen Fremdwerken“ 1:1 übernommen, ohne Belege davon 8 Seiten. „An insgesamt rund 130 Stelen [seien] wortwörtliche Textübernahmen“. Später kamen noch 235 weitere Zeilen an Übernahmen ohne eine ausreichende Kennzeichnung hinzu. Daher lehnte der Zweitgutachter die Arbeit als „insufficienter“ ab. Die Klage der betreffenden Doktorandin hingegen wurde wie folgt abgewiesen:

„Dabei ist der Einwand der Klägerin, sie habe die Arbeit mit bestem Wissen und Gewissen angefertigt und niemals einen Täuschungsvorsatz gehabt, unerheblich, da ihr als Doktorandin jedenfalls bekannt sein musste, dass eine solche Vorgehensweise in wissenschaftlichen Arbeiten unzulässig ist. Dass die Klägerin im maßgeblichen Zeitraum der Anfertigung ihrer Dissertation so krank gewesen sei, dass ihr deshalb die Einsichtsfähigkeit in die Rechtswidrigkeit ihrer Handlungsweise fehlte, hält der Senat nicht für glaubwürdig, da die Klägerin in dem Zeitraum vor, während und nach der Anfertigung ihrer Dissertation zwei Staatsexamina abgelegt und den Referendardienst absolviert hat. Sie war außerdem in der Lage, eine äußerlich den Anforderungen einer Dissertation entsprechende Arbeit zu fertigen. Im Übrigen kommt es aber darauf gar nicht an, da es der Klägerin unschwer möglich gewesen wäre, das Promotionsverfahren zu unterbrechen.“

Zugang zu Dissertationen in Bibliotheken

Der Verfasser überlässt gemäß der jeweiligen Promotionsordnung nach Begutachtung und Abnahme zur Bestandsaufnahme kostenlose Exemplare der Hochschulschrift. Er überlässt der Bibliothek entweder elektronische Daten oder Druckexemplare. Die Bibliothek fertigt nachfolgend eine Titelaufnahme an und stellt diese online. Jede Online-Dissertation erhält eine unverwechselbare individuelle URL-Adresse. Ebenfalls vergibt die Nationalbibliothek eine so genannte URN. Üblicherweise überlassen auch Verlagshäuser die bei ihnen erschienenen Werke auch der Nationalbibliothek. Dissertationen, welche erschienen sind im Selbstverlag, werden von der Hochschulbibliothek an die Nationalbibliothek übergeben.

Diese Vorgehensweise soll sicherstellen, das Exemplare der Dissertation dauerhaft aufbewahrt werden in mindestens zwei Bibliotheken und zugänglich sind. Nicht zutreffend sind immer wieder kursierende Gerüchte, dass bestimmte prominente Personen ihre Dissertationen hätten „sperren lassen“ oder Anweisung gegeben  hätten, diese aus sämtlichen Bibliotheken zu entfernen.

Lektüre zum Thema:

Promotionsplanung und Exposee: Die ersten Schritte auf dem Weg zur Dissertation – hier klicken

Writing Your Dissertation in Fifteen Minutes a Day – hier klicken

Wissenschaftlich schreiben leicht gemacht: Für Bachelor, Master und Dissertation – hier klicken

Erfolgreich promovieren: Ein Ratgeber von Promovierten für Promovierende – hier klicken

Weiterführende Links:

Dissonline und Online-Dissertationen an der Deutschen Nationalbibliothek

Entwicklung des Anteils der Online-Form an den Dissertationen insgesamt (PDF, 35KB, Datei ist nicht barrierefrei)