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Doktorgrad und Doktortitel h.c.

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Der Unterschied zwischen dem akademischen Doktorgrad (Dr.) und dem Doktortitel (Dr. h.c.)

Der Doktorgrad / akademische Grad des Doktors, ist die höchste akademische Auszeichnung Deutschlands und ebenso im Rest der Welt.

Der Doktorgrad

drtitel oder doktorgrad

Copyright: Tim Reckmann / pixelio.de

Beispielsweise beim Doktorgrad handelt es sich nicht um einen Titel, aber um einen akademischen Grad, der durch Abschluss eines Promotionsverfahrens erlangt wird. Bei Ehrendoktorwürden gibt es Ausnahmen, da diese wie ein Doktorgrad nach Promotionserwerb behandelt werden. Bezüglich des Doktorgrades ist anzumerken, dass es sich hierbei NICHT um einen Namensbestandteil handelt, auch wenn dieser akademische Grad in den Pass bzw. Personalausweis mit der Abkürzung DR durch ausdrückliche gesetzliche Bestimmung eingetragen werden kann. Aus diesem Umstand ergibt sich gleichwohl, dass ein Anredeanspruch unter Verwendung des Doktorgrades nicht gegeben ist.

Ansprache eines Doktors

Das Anschriftenfeld eines Doktors gliedert sich also wie folgt:

Herr/Frau Dr. (Fachbereichskürzel) Vorname Nachname

Für die Erlangung eines Doktorgrades werden also demnach nicht selten enorm viel Zeit und Energie angewandt, daher wird ein promovierter Mensch ebenfalls auch die persönliche Anrede unter Verwendung des Doktortitels als Anerkennung der erbrachten Leistung ansehen und hierauf also entsprechend reagieren. Sympathie und Wohlwollen beispielsweise sind nur einige der Reaktionen auf die Anrede unter Verwendung des Doktortitels.

Im privaten Umfeld allerdings sollte man die Anrede unter Verwendung des Doktortitels jedoch besser unterlassen, da dies den Umgang erheblich erschweren könnte, da es unüblich und evtl. sogar unangebracht sein kann. Auch kann die Anrede im privaten Umfeld unter Verwendung des Doktortitels den Eindruck verschaffen, als würde man „abfällig“ reden oder den Doktortitel herabwürdigen. Dennoch ist es Ihnen selbstverständlich gänzlich selbst überlassen, ob Sie die Anrede unter Verwendung des Doktortitels im privaten Umfeld wünschen.

Namensbestandteil Doktorgrad / Doktortitel

Dass ein Doktorgrad bzw. Doktortitel also einen Namensbestandteil darstellt und eine Eintragung im Bundespersonalausweis/Pass erfolgen kann sollte allerdings beachtet werden. Sofern der Titel im Bundespersonalausweis bzw. Pass eingetragen und daher bei entsprechenden Kontrollen beamtenseits offensichtlich erkennbar ist, dass der Pass-/Ausweisinhaber einen Doktortitel trägt, kann – sofern der/die Beamte Sie ohne Verwendung des Doktortitels anspricht – der Straftatbestand der Beleidigung im Amte erfüllt und eine entsprechende Anzeige die Folge sein.

Der Bestand des Doktorgrades bzw. Doktortitels in Deutschland ist vorerst gesichert, obwohl dies aufgrund des gesteckten Ziels der SPD, Grünen und Linksfraktion während der großen Koalition, dass die zwei bedeutsamen Buchstaben DR aus Personalausweis und Reisepass entfernt werden sollten, nicht ganz klar war. Lediglich aufgrund des Widerstandes CDU/CSU und FDP und der Bundesländer ist das Vorhaben der Streichung gescheitert, so dass der Fortbestand vorerst gesichert ist.

Im Gegensatz zum „Professor“ handelt es sich beim Doktorgrad nicht um einen Namenszusatz, sondern „lediglich“ um einen akademischen Grad. Hierzu wurde bereits vor gut 50 Jahren ein Urteil durch Bundesgerichtshof und Bundesverwaltungsgericht gefällt.

Anredefähig, aber hierauf keinen Anspruch?

Ein Rechtsanwalt aus Saarbrücken kommt innerhalb einer Untersuchung zu dem Ergebnis, dass ein Anspruch des Promovierten auf Anrede unter Verwendung des Doktorgrades nicht gegeben ist, der Doktorgrad andererseits aber dennoch „anredefähig“ sei. Der Rechtsanwalt aus Saarbrücken schließt seine Ausführungen mit dem Hinweis, dass vorliegend die Frage der Höflichkeit nicht zur Diskussion stehe.

Das Bundesarbeitsgericht urteilte seinerzeit (1984) zugunsten des Arbeitnehmerkreises, indem es Arbeitgebern auftrug, „aufgrund des verfassungsrechtlich geprägten allgemeinen Persönlichkeitsschutzes“ den akademischen Grad eines Beschäftigten außerbetrieblich in seiner konkreten Ausgestaltung korrekt zu verwenden, damit die „Achtung des Ansehens und der sozialen Geltung“ selbiger gegeben ist.

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Bei der Internetrecherche ergeben sich unter Eingabe des Schlagwortes „Promotionsberatung“ mehr als 40.000 Treffer. Bei Vergleich auszugsweiser Suchergebnisse wird man sehr schnell feststellen, dass die „Anheuerung“ eines „Ghostwriters“ sehr teuer ist. Hier sind fast ausschließlich Preise pro Seite angegeben, die sich zwischen 120,00 € und 180,00 € pro Seite belaufen. Rechnet man das hoch, ergibt sich bei einer Doktorarbeit mit rund 200 Seiten ein Preis von mindestens 24.000,00 €. Auch angebotene Pauschalpreise belaufen sich auf Minimum 20.000,00 €. Für viele Menschen unbezahlbar.

Doch wie gelangt man günstiger an einen entsprechenden Titel? Hier kommt sodann der Ehrendoktortitel oder auch Dr. h.c. ins Gespräch. Einen Ehrendoktortitel (Dr. h.c.) kann man gegen eine Spende verliehen bekommen. H.c. bedeutet hier „honoris causa“ – was so viel bedeutet wie „ehrenhalber verliehen“. Doch auch hier gibt es gravierende Unterschiede. So liegen die Angebote von Dr. h.c. Titeln bei Anbietern aus dem osteuropäischen Raum bei mehreren tausend Euro, wohin gegen Angebote aus den USA wesentlich günstiger ausfallen. Auch die deutschsprachigen Homepages werben mit der Führung eines legalen Ehrendoktortitels, welcher zu mehr Ansehen verhelfen kann. Hier wird davon gesprochen, dass die Erlangung des Doktortitels wenig Aufwand und sehr geringe Kosten bereiten und dennoch sei alles völlig legal. Auch wird damit geworben, dass diese verliehenen Ehrendoktorate ganz offiziell zu führen wären. Auch in Deutschland.

Ehrendoktorwürden

Diese Titel werden als Ehrendoktorwürde gegen eine kleine Spende von kirchlichen Einrichtungen in den USA verliehen. Wie die Vergangenheit zeigt, ist dieser Markt sehr gefragt. Dies ergibt sich zum Beispiel aus dem Umstand, dass der Preis inzwischen drastisch gesunken ist. Zahlte man im letzten Jahr noch rund 250,00 € bis 300,00 € für einen Ehrendoktortitel bzw. Dr. h. c., so beläuft sich der Preis nunmehr durchschnittlich auf ca. 135,00 €. Ob die gemachten Versprechen von geringen Kosten und geringem Aufwand erfüllt werden, muss man ausprobieren. Hier ist ein Anruf bei der entsprechenden Anlaufstelle in den USA gefragt, also gleich dort anrufen.

Welcher Titel soll es denn sein?

Ein kurzer Anruf in Kalifornien und man landet bei einer Vermittlerin, die die deutsche Sprache beherrscht. Gefragt wird hier, an welchem Titel man denn interessiert sei, schlägt aber gleichwohl den Titel „Doctor h.c. of Motivation“ vor. Nimmt man diesen Doktortitel, klingt es mehr nach einem wissenschaftlichen Titel als der „Doctor h.c. of Angel Therapy“, der „Doctor h.c. of Immortality“ oder sogar der „Doctor h.c. of Feng Shui“. Auf die Frage hin, ob diese Doktortitel denn alle wirklich legal geführt und in den Pass eingetragen werden können, kommt die Antwort, dass diese Modalitäten von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt werden, ein Aufführen des Titels auf meiner Visitenkarte jedoch gar keine Probleme bereiten würde.

Immerhin bekomme ich die Zusage, dass ich mir bezüglich der Prüfung keine Gedanken machen solle, da diese durch die entsprechende Vermittlung des h.c. Titels erfolgen würde, da dies komplikationslos sei und ich mir dadurch ein Einlesen in entsprechende Bücher sparen würde. Hier ist es dann doch verwunderlich, dass jemand anderer diese Prüfung für 135,00 € durchführen möchte, müsste ich mich doch erst durch dicke Wälzer arbeiten. Klingt seltsam… Komischerweise finde ich noch ein ganz ähnliches Angebot. Jedoch noch wesentlich günstiger: Ein Ehrendoktortitel der US-amerikanischen Kirche „The California Church and University Institute“ für 35,00 €. Ich versuche mein Glück.

Doktorgrad und andere Titel von Fantasie-Hochschulen

Laut Anbieter wird die Promotionsurkunde von einer US-amerikanischen Kirche verliehen. Findet man selbige im Briefkasten, jedoch aus Emmerthal versandt. Dies lässt sich dadurch erklären, dass die ausführende Firma „Blue Sun“ als Vermittler fungiert und die Urkunden von der Blue Sun nach erfolgreicher Eintragung an den Kunden versandt werden. Als Anschreiben lag ein Schreiben des „President“ und „Chairman of the Senate“ bei, welches mir zu meinem „Doctor h.c. of Psychic Sciences honoris causa“ gratuliert:

„Herzlichen Glückwunsch zu dem Ihnen verliehenen kirchlichen Ehrentitel der CCU, Inc., Florida, USA!“

Laut Anschreiben verlangt ein Doktortitel oder Dr. h.c. Titel der Gesellschaft nach wie vor unheimlichen Respekt ab: Man wird als jemand Besonderes angesehen. Dennoch gilt zu beachten, dass die kirchlich verliehenen (Ehren-)Doktor- und Professorentitel keine akademischen Grade sind. So wird z.B. aufgezeigt, dass man sich bei der bloßen Verwendung der Abkürzungen „Dr.“ oder „Prof.“ durchaus strafbar macht, da hieraus abgeleitet werden könne, dass es sich eben doch um einen akademischen Grad handele. Jedoch: Bei dem Dr. h.c. Grad entfällt dies, da die Verleihung ehrenhalber erfolgte.

Doktortitel bei ebay

Eine weitere Suche erfolgt. Selbst bei ebay wird man unter dem Schlagwort „Doktortitel“ mit über 200 Treffern fündig. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen fällt die Entscheidung auf eine Urkunde des California Church and University Institute (CCU). Hier handelt es sich um eine amerikanische Freikirche.

Viele andere Urkunden, welche im Internet erhältlich sind, stützen abermals auf die Namen von echten Universitäten ab. Also quasi falsche Titel einer falschen Institution. Hier handelt es sich um einen Titel der Rhein-Ruhr-Universität Bochum. In dieser Konstellation gibt es diese Universität jedoch nicht. Dieser Name stützt lediglich auf die Ruhr-Universität ab, diese existiert nämlich wirklich.

Der Kölner Rechtsanwalt ist der Meinung, dass diese Namensähnlichkeiten einer juristischen Prüfung nicht standhalten würden. Er sagt: „Durch die realitätsnahe Ausgestaltung und des offiziellen Anscheins besteht eine große Verwechslungsgefahr, die evtl. auf eine Täuschung hindeuten kann und auch der Hinweis, dass es sich um einen „Scherzartikel“ handele, ändert an dieser Tatsache nichts.

Aber was stimmt denn nun? Handelt es sich bei den kirchlich verliehenen Doktortiteln / Ehrendoktortiteln bzw. Dr. h.c. Titeln wie dem Dr. h.c. of Philosophy um Scherzartikel oder besteht eine rechtlich bedenkliche Verwechslungsgefahr? Ein Test beim zuständigen Einwohnermeldeamt könnte hier zur Aufklärung beitragen. Daher wurde eine Doktorenurkunde aus Amerika an das zuständige Einwohnermeldeamt überreicht, nachdem der Titel aus der vorgelegten Urkunde in Eigenverantwortung auswendig gelernt wurde. Diese Arbeit war jedoch entbehrlich, schließlich wurde durch die Verwaltungsfachangestellte – nach Rücksprache mit einem Kollegen und Durchblättern des Passgesetzes – lediglich ein Antrag auf Ausstellung eines neuen Bundespersonalausweises gefertigt. Bei Unterschriftsreife wurde man außerdem noch darauf hingewiesen, dass die Unterschrift unter Verwendung des Titels erfolgen könne.

Prüfung der Doktorurkunde

Hierzu bleibt jedoch anzumerken, dass die gute Verwaltungsfachangestellte gar keine reelle Chance hatte, die Urkunde zu prüfen, da es kein entsprechendes zentrales Verzeichnis gibt. Auch ist kein entsprechendes Formular vorhanden. Erschwerend kommt hinzu, dass jede Hochschule Europas die Doktorurkunden frei gestalten kann, so dass die Verwaltungsfachangestellte sich auf eine Inaugenscheinnahme verlassen muss. Das Endresultat ist, dass nach der üblichen Bearbeitungszeit der Bundespersonalausweis unter Verwendung des Titels nach amtlicher Bescheinigung vorliegt.

Ein Kölner Rechtsanwalt ist der Meinung, dass das Ganze nichts zu sagen hat, da die Mitarbeiterin des Einwohnermeldeamtes die entsprechende Eintragung vorgenommen hat, dies jedoch keine Legitimität des falschen Titels bedeute. Weiter ist er der Meinung, dass so handelnde Menschen sich bewusst strafbar machen, da Betrüger den im Ausweis ausgewiesenen Titel beispielsweise zur Erlangung von höherem Gehalt nutzen könnten.

Doktortitel und Dr. h.c.

Doch was bringt der Doktortitel denn nun? Dass der „Dr.“ im Namen Anerkennung und Befriedigung verschafft, ist unumstritten. Ebenfalls der Dr. h.c. .Und auch wird der wissenschaftliche Ehrgeiz durch eine Promotion befriedigt und höhere Gehälter stehen in Aussicht. Jedoch lohnt sich der Aufwand nicht überall.

Die Vorstellung einer Promotion und die damit einhergehende eingeschränkte Freizeit ist nicht wirklich einladend, dennoch stellten sich immer mehr Absolventen dieser Herausforderung, so dass im Jahre 2013 knapp 28.000 Doktoranden ihren hart erarbeiteten Titel erlangen konnten. Im Jahresschnitt ist die Zahl also um ca. 470 gestiegen. Hierbei handelt es sich Schätzungen zu Folge um etwa die Hälfte bis 2/3 der Doktoranden, der Rest schließt das Promotionsvorhaben nicht ab.

Würde kein entsprechender Ehrgeiz da hinter stehen, würde wohl auch kaum jemand eine Promotion abschließen, verspricht man sich hierdurch doch das bessere Gehalt, das größere Ansehen etc. Ein Anbieter im Internet zum Vergleich von Gehältern hat seine Experten mit der Überprüfung der Statistiken beauftragt und erklärt, wann eine Promotion in finanzieller Hinsicht sinnvoll ist.

Ärzte und Doktoren

Entgegen der häufig vertretenen Meinung, dass ein Doktor einen Titel tragen muss, ist es tatsächlich so, dass nicht-promovierte Ärzte in vielen Fällen finanziell besser gestellt sind, als ihre promovierten Kollegen. Nur weil der „Dr.“ im Namen nicht vorhanden ist, bedeutet dies nicht, dass ein Arzt deswegen mangelnde Fachkenntnisse besitzt. Vielmehr ist hier die Zeit der Tätigkeit als Assistenzarzt sowie die Facharztprüfung etc. von Relevanz. Eine eigene Praxis zu führen bedeutet nicht gleichzeitig, dass promoviert werden musste. Geschätzt liegt der Unterschied hier bei ca. 44.000,00 €. Wer jedoch als Chefarzt tätig werden möchte, der muss wiederum promoviert haben und einen Doktortitel vorweisen können. Bei den Führungspositionen gibt es Gehaltsunterschiede von ca. 105.000,00 € bis 166.000,00 €.

Ingenieure und Naturwissenschaftler

Während der Promotionsphase sind gut bezahlte Jobs bei Geisteswissenschaftlern eher selten; diese erarbeiten sich meistens durch schlechter bezahlte Assistenzstellen ihr Auskommen, wobei die Naturwissenschaftler und Ingenieure es hier leichter haben, da diese für das Unternehmen forschen, ihre Arbeitszeiten daher nicht in ihre Freizeit verlagern müssen und hierfür entsprechend entlohnt werden. Dies scheint eine beliebte Konstellation zu sein; dies ergibt sich auch aus dem Umstand, dass die Quote der Doktoranden in den Naturwissenschaften wesentlich höher liegt, als bei anderen Studiengängen. Die Gehaltsunterschiede sind später zwar bemerkbar, aber dennoch nicht übermäßig groß.

In der Chemiebranche wurden die Gehälter durch Gehaltsexperten untersucht. Diese fanden heraus, dass ein Bachelor ca. 46.000,00 €, ein Master ca. 56.000,00 € und ein Angestellter mit Doktortitel ca. 63.000,00 € erlangen kann.

Geisteswissenschaftler

Aus finanziellen Gründen lohnt sich eine Promotion in der Geschichte oder Politikwissenschaft nur dann, wenn man der Forschung treu bleibt. Hier lohnt sich die Anstrengung jedoch nur, wenn man eine Professur ablegt und man eine akademische Karriere anstrebt. Ein Masterabschluss in geisteswissenschaftlicher Richtung bringt nach 3 Jahren Berufserfahrung ca. 34.000,00 €; nach Promotion kommen noch einmal ca. 3.000,00 € hinzu.

Wirtschaftswissenschaftler

Ein Doktorgrad bei Wirtschaftswissenschaftlern ist nicht zwingend erforderlich, jedoch kann er später einen gewissen Vorteil verschaffen, z.B. wenn man in die Chefetage in Großbetrieben/-konzernen aufsteigen möchte. In kleinen bzw. mittelständischen Betrieben erlangt der Titel weniger Aufsehen, als in großen Unternehmen. So ist es z.B. so, dass bei großen Unternehmensberatungsgesellschaften gern auf „Titelträger“ zurückgegriffen wird, da ein Titel quasi ein „Aushängeschild“ bedeutet.

Insbesondere bei geschäftlich aktiven Menschen lohnt es sich durchaus, einen Titel zu tragen. Nach einer dreijährigen Berufserfahrung kann mit Masterabschluss ein ungefähres Gehalt von 53.500,00 € gerechnet werden. Bei Angestellten mit Promotion kann man auch durchaus um die 84.000,00 € (wobei hier von Spitzengehältern gesprochen wird) verdienen. Vergleicht man also die einzelnen Gehaltsklassen, wird deutlich, dass Angestellte mit Doktortitel im Schnitt um die 20.000,00 € mehr verdienen als diejenigen, die „lediglich“ mit einem Masterabschluss aufwarten.

Juristen

Der Doktortitel bringt Juristen bares Geld. Ohne Promotion verdient ein Rechtsanwalt durchschnittlich zum Beispiel 59.000,00 €, als „Dr. Jur.“ hingegen jedoch ca. 84.000,00 €. Wer hier jedoch ein sechsstelliges Anfangsgehalt erwartet, der braucht definitiv einen überdies Doktortitel.

Der Weg zum Doktorgrad bzw. Doktortitel

Der Weg zum Doktortitel ist durchaus nicht immer einfach, vor allen Dingen, wenn man bedenkt, dass einem hier eine mehrjährige Aufgabe, die sicherlich nicht immer einfach ist, bevor steht.

Doktorgrad

In Deutschland ist die Führung des Doktorgrades (nicht Dr. h.c. Ehrendoktorat) ausschließlich Berechtigten vorbehalten. Folgendes ist diesbezüglich im Strafgesetzbuch, hier Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen geregelt:

  1. Wer unbefugt inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt, […] wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
  2. Den in Absatz 1 genannten Bezeichnungen, akademischen Graden, Ehrentiteln, Würden, Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.

Ehrendoktorate bzw. Ehrentitel

Natürlich ist man als Inhaber eines echten Ehrendoktorates, beispielsweise aus dem amerikanischen Raum befugt den durch Spende erworbenen Ehrentitel / Ehrendoktorat / Dr. h.c. / Ehrenprofessur / Prof. hc. Titel offiziell auf seinen Papieren zu führen. Unseren Recherchen zufolge sogar auf dem / Personalausweis Bundespersonalausweis / Reisepass.

Nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichtes handelt es sich beim Doktorgrad (Dr.) um keinen Bestandteil des bürgerlich-rechtlichen Namens wie zum Beispiel frühere Adelstitel oder Adelsbezeichnungen, sondern lediglich um einen Namenszusatz. Man beachte hier, dass der „Doktor“ (Dr.) ein akademischer Grad ist und kein Titel. Auch im Verwaltungsrecht wird diese Aussage so bestätigt. Da es sich beim „Doktor“ (Dr.) demgemäß nicht um einen Namensbestandteil handelt, sondern lediglich um einen Namenszusatz, kann dies auch nicht aus § 12 BGB (Namensrecht) hergeleitet werden. Also beinhaltet hiernach die Nennung des vollen Namens nicht die Anrede des Doktors. Diese Rechtsprechung hebt hervor, dass ein eventueller Arbeitgeber den akademischen Grad des Arbeitnehmers zu respektieren hat, wie dieser sich aus der Promotionsurkunde ergibt. Höflichkeitsfragen stellen sich hier nicht.

Doktortitel im Personalausweis

Als einziger akademischer Grad kann der Doktorgrad in einen deutschen Personalausweis, oder aber auch deutschen Pass, eingetragen werden, da der Doktorgrad gemäß dem deutschen Personalausweis- und Passgesetz (§1 und §4) nicht als Namensbestandteil angesehen wird, da diesbezüglich eine gesonderte Regelung von Nöten wäre. Man beachte hier, dass gemäß der Passverwaltungsvorschrift von 2009 der Doktortitel unter Einbeziehung der fachbezogenen Bezeichnung und nur mit „Punkt“, also Dr., und nur unter Vorlage der Promotionsurkunde eingetragen werden kann. Eine Eintragungspflicht besteht nicht, auch ist der Doktorgrad gemäß einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes aus Oktober 2013 nicht im Personenstandsverzeichnis einzutragen.

Entzug des Doktorgrades

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, einen zu Unrecht verliehenen Doktorgrad wieder abzuerkennen. Dies geschieht dann, wenn die Verleihung durch Täuschung über die Eigenständigkeit der erbrachten wissenschaftlichen Leistung erlangt wurde. Hier handelt es sich zumeist um Bestechungsversuche des Doktorvaters, Vorlage von Plagiaten oder durch Fälschung der Doktorarbeit etc. Die Aberkennung erfolgt im verwaltungsrechtlichen Wege durch eine entsprechende Aberkennung des Doktorgrades. Hier ist es nicht von Bedeutung, ob dem Doktoranden für die eingereichte Dissertation der Titel hätte verliehen werden können, sondern einzig und allein der bedingte Vorsatz zur Täuschung ist zur Aberkennung ausreichend.

Gemäß der Promotionsverordnungen einzelner Fakultäten kann auch die Aberkennung eines unter rechten Voraussetzungen verliehenen Doktorgrades erfolgen. Hier ist Voraussetzung, dass der Titelträger sich der Führung des Doktorgrades als unwürdig erweist oder er schwerwiegend straffällig geworden ist. Eine Aberkennung bei Straffälligkeit wird jedoch sehr selten umgesetzt. Regelmäßig ist ein qualifizierter Mehrheitsbeschluss des entsprechenden Promotionsausschusses notwendig.

Sonstiges

2011 urteilte das OLG (Oberlandesgericht) Schleswig-Holstein, dass ein Steuerberater zu Wettbewerbszwecken neben der Berufsbezeichnung „Steuerberater“ nicht auch noch den slowakischen Grad „dr filozofie“ in der Kurzform „Dr.“ ohne entsprechenden fachlichen Zusatz führen dürfe. In den Bundesländer Bayern und Berlin verhält es sich hier anders. Kläger in diesem Verfahren (AZ 6 U 6/10) war die örtliche Steuerberaterkammer.

Doktortitel und Doktorgrad Handhabung in unseren Nachbarländern

Doktortitel Niederlande

In den Niederlanden gibt es den irreführenden Titel doctorandus (drs.). Hier handelt es sich um den geistes- oder naturwissenschaftlichen Studienabschluss, den man in der Vergangenheit so benannt, da man damals davon ausging, dass noch eine Promotion zum Doktor folgen würde. In Deutschland handelt es sich diesbezüglich um den Doktoranden, in England um den Master of Arts bzw. Master of Science. Bis zur heutigen Zeit haben sich die Niederlande auf das Bachelor/Master-System umgestellt. Der Studienabschluss für Juristen (meester in de rechten, mr.) und universitär ausgebildete Ingenieure (ingenieur, ir.) heißt in den Niederlanden doctoraal examen.

Studienfachbezeichnungen (z.B. phil. Oder rer. nat.) gibt es in den Niederlanden nicht. Bei Promotion wird durch die Fakultät der Grad doctor (dr.) verliehen, welcher namensführend ist. Dissertationen, welche überdurchschnittlich gut sind, können eine Belohnung mit einer Promotion cum laude erfahren.

In den Niederlanden ist es irrelevant, ob der Arzt promoviert hat, oder nicht; sofern jedoch eine Promotion stattgefunden hat, wird der Titel dokter geschrieben und nicht doctor (h.c.).

Doktortitel Österreich

Auch in Österreich wird der Doktorgrad nicht als Namensbestandteil, sondern „lediglich“ als akademischer Grad angesehen. Eine Führungspflicht für den Doktor gibt es in Österreich ebenfalls nicht, kann jedoch wunschgemäß in amtliche Dokumente aufgenommen werden. Dies ist jedoch nur dann möglich, sofern der Erwerb des „Doktors“ an einer anerkannten europäischen Universität, dem EWR, der Schweiz oder dem Vatikan erfolgte.

In der Humanmedizin erlangt man den akademischen Grad Dr. med. univ. und in der Zahnmedizin den „Dr. med. dent.“. Für den Erwerb dieser Grade ist jedoch der Abschluss von Diplomstudien Voraussetzung (§ 54 II Universitätsgesetz 2002). Daher handelt es sich hier trotz der Bezeichnung um Diplomgrade. Nach AHStG gelten die bis zum Jahre 2002 erworbenen humanmedizinische Abschlüsse als vollwertige Doktorgrade. Hier gab es Regelungen, dass nach 2002 immatrikulierte Studenten den vollwertigen akademischen Grad auch im Späteren noch erlangen konnten.

Bei mehreren anverwandten Fächern wird anstelle des deutschen Dr. mult. Oder Dr. Dr. Dr. in Österreich der Doktorgrad DDr., DDDr. oder DDDDr. verwendet. Wie hier vermutet werden kann, handelt es sich bei der Zahl der verwandten Buchstaben „D“ um die Anzahl der erworbenen Doktorgrade. Sollten dem hingegen Doktorgrade in völlig unterschiedlichen Fächern erlangt, so wird auch in Österreich gängiger Weise Dr. Dr. geschrieben.

Doktortitel Polen

In Polen herrscht die Pflicht des Rigorosums und der öffentlichen Vereidigung, jedoch kein Zwang, ein drei- bis fünfjähriges Doktoratsstudium durchzuführen, dies wenngleich es üblicherweise so gehandhabt wird. Es erfolgt die Zuerkennung des Doktorgrades doktor (dr), welcher vor dem Namen zu führen ist, an den Promovierten. Dem polnischen Doktorgrad wird das Fachgebiet, welches absolviert wurde, hinzugesetzt.

Doktortitel Schweiz

Ein Schutz akademischer Grade ist auf Bundesebene in der Schweiz grundsätzlich nicht geregelt; das Verbot des Führens eines falschen Doktorgrades ist nur in einzelnen Kantonen verboten; hier handelt es sich um den restlichen Verbleib des „kantonalen Strafrechts“.

Europäischer Vergleich von Doktortiteln

Grundsätzlich hängt die Vergleichsfähigkeit und Bedeutung des Ph.D.-Abschlusses mit Abschlüssen, welche in Europa erworben wurden, davon ab, an welcher Hochschule der Abschluss erworben wurde. Daher kommt es immer wieder zu Problematiken bei der Anerkennung und Anrechnung von Abschlüssen, fortan der postgradualen Anschlussstudien zwischen nordamerikanischen und europäischen Hochschulen.

In Deutschland werden Berufsdoktorate von professional schools (Beispiele: Medizin (MD), Theologie (DD) und Recht (JD)), die direkt an den 3 – 4jährigen Bachelor-Abschluss Anschluss finden können, nicht mit dem europäischen Doktor/Bologna-PhD gleichgestellt. Daher werden diese grundsätzlich auch nicht anerkannt und dürfen daher grundsätzlich nicht als „Dr.“ ausgewiesen werden.

 

Entsprechungen in weiteren Ländern

Doktortitel Australien

In Australien unterscheidet man in zwei Arten von Doktorgraden:

  • Berufsdoktorate (professional degrees), hier kann in manchen Studiengängen ohne Promotionsleistung nach Abschluss des Studiums ein Titel vergeben werden
  • Forschungsdoktorgrade, hier wird bei der Doktorgradsbezeichnung das Promotionsfach nach Promotionsverfahren angegeben

Im universitären Bildungssystem Australiens liegt das Ziel der Dissertation darin, einen einzigartigen Beitrag zur zeitlich aktuellsten Forschung zu leisten. Die Demonstration des entsprechenden Beitrages erfolgt anhand einer Dissertationsschrift. Eine Abhängigkeit von Betreuern besteht hier nicht, jedoch kann der Doktorand allein bestimmen, wie oft er die entsprechenden Betreuer kontaktiert.

In Australien handelt es sich beim Doktorat um eine Forschungsarbeit rein wissenschaftlicher Natur, welche eine Dauer von ca. 3 bis 8 Jahren beansprucht. Hierbei ist die Forschungsarbeit in zwei einzelne Phasen aufgeteilt, wobei in der ersten Phase die Ausarbeitung des Forschungsvorhabens und in der zweiten Phase die Durchführung eines dem Forschungsvorhaben entsprechenden Programms erfolgt. Die Durchführung wird durch eine Niederschrift dokumentiert. In der Niederschrift müssen die Darlegung des wissenschaftlichen Problems, der wissenschaftlichen Erkenntnis und die entsprechende Methodik enthalten sein. Der Promovierende ist für die gesamte Arbeit selbstständig tätig; eventuell gewählte Betreuer haben lediglich die Aufgabe, den Promovierenden zu leiten; eine Gutachterfunktion haben die Betreuer – anders als in Deutschland – nicht inne. Sofern der Doktorand seine Dissertation für abgeschlossen erklärt und diese sodann einreicht, so werden hier Gutachter von anderen Universitäten – eventuell sogar aus einem anderen Land – kontaktiert.

Europa

Doktortitel Belgien

Doctor lautet der Grad in Belgien. Man beachte, dass es sich bei diesem Grad in Verbindung mit dem Ärztetum um einen gesetzlichen Titel handelt, den man nach Abschluss einer siebenjährigen Ausbildung und erfolgreichem Abschluss der ärztlichen Prüfung erhält. Sofern man in Rechts- und Humanwissenschaften sowie der Philosophie eine Promotion mit einer Dissertation abschließt, erlangt man auch hier einen gesetzlichen Titel. Lediglich in der Theologie, im Kirchenrecht und anderen Wissenschaften handelt es sich um einen wissenschaftlichen Titel, den man ebenfalls mit Dissertation erlangen kann.

Doktortitel Griechenland

In Griechenland wird der (aus dem lateinischen) Begriff Doktōr nicht für Mediziner, sondern nur für den normalen Doktor verwandt. Promovierte Mediziner und teilweise auch Naturwissenschaftler werden immer mit latros (Arzt) angesprochen.

Doktortitel Italien

Die Regelung zur Führung eines akademischen Grades in Italien ergibt sich aus einem Dekret des Ministers für Unterricht, Universitäten und Forschung anno 2004. Hiernach erlangt ein Absolvent des Doktoratsstudiums das Recht, den Grad eines dottore die ricerca, ein Absolvent eines Master-Studiengangs den Grad eines dottore magistrale, ein Absolvent eines Bachelor-Studiensgangs den Grad eines dottore, zu führen.

Durch das Dekret des Ministers für Unterricht, Universitäten und Forschung werden die Abkürzungen der zwei tieferen akademischen Grade nicht geregelt. Der akademische dottore und hierzu auch die weibliche Form dotoressa werden regelmäßig mit dott./dott.essa oder dr./dr.ssa abgekürzt. Beide Abkürzungsformen werden bedeutungsmäßig gleich gehandelt. Da eine entsprechende Regelung fehlt, können die Akademiker sich aussuchen, ob die Abkürzungen groß (Dott./Dott.ssa bzw. Dr./Dr.ssa) oder klein (dott/dott.ssa bzw. dr./dr.ssa) geschrieben werden. Bezüglich des akademischen Grades dottore magistrale bzw. dottoressa magistrale verwendet man den Zusatz mag. oder mag.le. Ausgeschrieben sieht es z. B. so aus: dott.mag. Die Abkürzung für den dottore di ricerca ist gesetzlich auf die Großschrift festgeschrieben (Dott. Ric.).

Doktortitel Südtirol

Viele deutschsprachige Absolventen eines Master- oder Bachelorstudiengangs aus Südtirol nutzen die deutsche Übersetzung des italienischen dottore als Namenszusatz, dies wenngleich diese Namenszusätze nicht den verbliebenen deutschen akademischen Graden entsprechen. Italienische Hochschulen verleihen diese Grade auch nicht. Die italienischen dottore-Grade können auch aus österreichischen Studienabschlüssen hervorgehen; diese ergeben sich aus der Anerkennung der Gleichwertigkeit. In den meisten Fällen werden diese Anerkennungsverfahren durch die Freie Universität Bozen vorgenommen; diese Universität empfiehlt die Führung des österreichischen Grades (Alternativführung nur innerhalb Italiens für den dott.) auch nach erfolgter Studientitelanerkennung und stellt klar, dass lediglich den Absolventen von Promotionsverfahren die Führung des Dr. vorbehalten ist. Trotz allem findet sich in behördlichen Schriften (und auch sonst weit verbreitet) die Übersetzung von dottore in Doktor in Südtirol; hier handelt es sich um eine tiefliegende Angewohnheit. Diese Art von Titelnennung nennt man „Brennerdoktor“.

Doktortitel Luxemburg

In Luxemburg nimmt man ein drei- bis vierjähriges Doktoratsstudium wahr. Dieses Doktoratsstudium wird vom „Dissertation Supervisory Commitee“ (CET) unterstützt und begleitet. Bei erfolgreichem Studiumsabschluss erlangt man den Titel „Docteur en zzgl. Fachbezeichnung in französischer Sprache“. Die später auszustellende Promotionsurkunde ist in drei Sprachen ausgearbeitet. Hier handelt es sich um die Sprachen Französisch, Deutsch und Englisch.

 

Doktortitel Dänemark, Finnland, Norwegen und Schweden (Nordeuropa)

Hier handelt es sich bei dem Doktorgrad um den höchstmöglichen erreichbaren akademischen Grad; eine Habilitation existiert hier ebenso wie in Deutschland, Österreich und der Schweiz, hier wird sie jedoch als doktorgrad bezeichnet, wobei der deutsche Doktor dem dänischen ph.d. gleichgestellt ist. Für eine Professorenberufung ist eine Habilitation (doktorgrad) jedoch nicht notwendig, da hierfür ein Doktorgrad ausreicht. In den meisten Fällen wird die Habilitation erst nach Professorenberufung verfasst.

Qualität und Dauer der Doktorarbeiten haben wesentliche Unterschiede zwischen Norwegen, Schweden, Dänemark und Finnland inne. In Norwegen und Schweden muss neben der Pflichtkursbelegung vom Doktorand im Zeitraum von drei bis fünf Jahren ein wissenschaftliches Problem bearbeitet werden. In Dänemark dauert die Promotion regelmäßig drei Jahre und ein Abschluss erfolgt mit dem ph.d.; der Erwerb von 30 ECTS-Credits ist Voraussetzung. In Finnland ist die Promotion auf vier Jahre vorausgesehen. In den meisten Fällen erfolgt ein Abschluss in einem Zeitraum von vier bis sechs Jahren. Damit die Ausarbeitung eingereicht werden kann, müssen zuvor 60 ECTS-Credits und dreimalige Veröffentlichungen in entsprechenden Fachzeitschriften nachgewiesen werden.

 

Doktortitel Tschechien und Slowakei

Aufgrund des gemeinsamen Staates bis Ende 1992 sind die Doktorgrade größtenteils übereinstimmend. Eine Aufteilung der Doktorgrade in Gruppen bietet sich hier an:

  • Berufsdoktorate (Doktorgrade mit medizinischen Studienrichtungen)
    • Studiumsabschluss ohne zusätzliche Promotion. Hierzu zählen z.B. die Grade: – Doktor der Medizin

MDDr. – Doktor der Zahnmedizin und

MVDr. – Doktor der Veterinärmedizin

  • Kleine Doktorgrade (zweisemestriges Rigorosum, welches aus einer mündlichen Prüfung in mindestens zwei Fächern und der Vereidigung der rigorosen Arbeit besteht). Hierzu zählen z.B. die Grade:
    •  
    •  
    • u.a.
  • Wissenschaftliche Forschungsdoktorgrade (mindestens dreijähriges Promotionsstudium, welches Examina und Lehrveranstaltungen beinhaltet und durch Ablegen eines staatlichen Doktorexamens und Dissertationsvereidigung (Disputationsform) abgeschlossen wird.
  • Doktor der Wissenschaften (sehr selten)

Die medizinischen Berufsdoktorgrade und die kleinen Doktorgrade werden aufgrund der aktuellsten Hochschulgesetze in beiden Ländern in die Masterebene (2. Bologna-Stufe) eingegliedert; erst der Doktor der Wissenschaften und die generell wissenschaftlichen Forschungsdoktorgrade werden in die Doktorebene (3. Bologna-Stufe) eingegliedert.

Doktortitel Ukraine und Russland

In diesen Ländern ist es üblich, dass ein Doktoratsstudium 3 bis 6 Jahre andauert, häufig als Aspirantur, d. h. ein postgraduales Studium. Studiumsinhalte sind hier das Prüfen und das Erstellen einer Doktorarbeit. Diese Doktorarbeit muss sodann im Nachgang öffentlich verteidigt werden. Sofern ein erfolgreicher Abschluss erfolgt, erlangt man hier den akademischen Grad (Kandidat der Wissenschaften) Kandidat nauk. Dieser steht dem Abschluss des Ph.D. in englischsprachigen Ländern gleich. Weiterhin besteht hier die Möglichkeit, den Grad Doktor nauk (Doktor der Wissenschaften) zu erlangen; dies ist der in der Ukraine und Russland höchste zu vergebende Grad und ist vergleichbar mit einer Habilitation. Hier ist es von Bedeutung, dass die Arbeit vollständig, alternativ auch in wichtigen Teilen, veröffentlicht wird. Auch sollte innerhalb eines ausgewählten Forschungsgebietes ein wichtiger Beitrag zur Weiterentwicklung geleistet werden.

Doktortitel Ungarn

In Ungarn ist es gängig, dass ein Doktoratsstudium ebenfalls 3 bis 5 Jahre dauert. Bei erfolgreichem Abschluss kann hier der einheitliche Doktorgrad doktor (abgekürzt als Ph.D. oder DLA [Doctor of Liberal Arts]) erlangt werden. Das Universitätsdoktorat doctor universitatis wurde durch die beiden vorbenannten Grade abgelöst. Eine Führungspflicht des Doktortitels besteht nicht, daher kann der Betreffende sich frei für oder gegen eine Führung des Doktorgrades als Bestandteil des Familiennamens entscheiden. Hier gibt es noch (medizinische und juristische) Berufsdoktorate, die lediglich als Titel und nicht akademische Grade angesehen werden.

An einigen Universitäten war der im Ostblock übliche Weg von der Dissertation zum Kandidaten der Wissenschaften bis Ende 1990 noch bekannt. Hier wurde der Kandidat nach Absolvierung einer mehrjährigen Aspirantur als Candidatus scientiarum (C.Sc.) promoviert. Viele ungarische Wissenschaftler, die genau diesen Ausbildungsgang gewählt haben, entscheiden sich für die Abkürzung Ph.D.

Eine Führung des ungarischen Grades Ph.D. und DLA als Dr. ohne Namenszusatz in Deutschland ist durchaus möglich. Bei den Berufsdoktoraten und das seinerzeit erlangbare Universitätsdoktorat dürfen dem hingegen in Deutschland nur in ihrer verliehen Form geführt werden.

Doktortitel Irland und Vereinigtes Königreich

In Irland und dem Vereinigten Königreich gelten die nordamerikanischen Entsprechungen (später hierzu mehr), man beachte jedoch, dass es sich bei dem M.D. (Medicinae Doctor) um einen Forschungsdoktorgrad und eben nicht um einen professionellen Grad handelt. Hier gibt es Parallelen zu den Deutschen Vorschriften.

Doktortitel Kanada und USA

Eine einheitliche Regelung bezüglich der Gradbezeichnungen und Werthaltigkeit von akademischen Graden, divergent vom Bologna-System, gibt es in den USA und Kanada nicht. Gleiches gilt für die Ph.D./Doktor-Abschlüsse.

In Kanada und den USA wird zwischen zwei Arten von Doktorgraden differenziert:

  • Berufsdoktorate (professional degrees):

Diese werden nach Abschluss ohne Promotionsleistung vergeben; jedoch nur in einzelnen Studiengängen. Beispiele hierfür sind der Medical Doctor (M.D.) oder Juris Doctor (J.D.). Diese beiden entsprechen dem Staatsexamen.

  • Forschungsdoktorgrade:

Einzelne Doktorgrade werden durch Abschluss eines Promotionsverfahrens vergeben. Beispiele hierfür sind der Ph.D. (Doctor of Philosophy). Dieser Grad wird von einzelnen Universitäten in der Schreibweise DPhil vergeben. Dann gibt es bestimmte studiengangabhängige Doktorgrade, die eben nicht zum Ph.D. führen. Ein bekanntes Beispiel hierfür ist der Doctor of Business Administration (D.B.A.). Den Grad Doctor (of) Divinity (DD) findet man als gehobenen und in den meisten Fällen lediglich ehrenhalber verliehenen Grad in der Theologie.

Im angloamerikanischen Raum wird der Doktorgrad grundsätzlich dem Namen nachfolgend getragen. Beispielsweise könnte das dann so aussehen: Mortimer K. Jingle, Ph.D. Bei der Ansprache des Titelträgers wird der Dr. dem Namen vorangestellt; dies anstelle des Zusatzes Ph.D.

 

Anerkennung ausländischer Doktorgrade

Im Zusammenschluss der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen in Deutschland, dem Äquivalenzzentrum des österreichischen Bundesministeriums für Wissenschaft und Kultur, dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst sowie dem Äquivalenzzentrum des Wissenschaftsministeriums Luxemburg wurde die Datenbank Anabin entwickelt. Anabin steht für „Anerkennung und Bewertung ausländischer Bildungsnachweise“. In dieser Datenbank wird für eine große Anzahl ausländischer Staaten eine sehr ausführliche Dokumentation über die verschiedenen Abschlüsse, das Bildungswesen, die akademischen Grade sowie die entsprechende Werthaltigkeit geführt.

Hierfür zuständig ist die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) beim Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der BRD (KMK). Anabin beinhaltet ebenfalls eine Zusammentragung von notwendigen Dokumenten über die fehlerfreie Führung ausländischer Doktorgrade in Deutschland sowie diesbezügliche Beschlüsse der KMK. Durch die Regelungen gem. Ziff. 4 der „Grundsätze für die Regelung der Führung ausländischer Hochschulgrade im Sinne einer gesetzlichen Allgemeingenehmigung durch einheitliche gesetzliche Bestimmungen“, welche am 21.09.2001 von der Kultusministerkonferenz beschlossen wurden, vereinfacht und begünstigt die Anwendung ausländischer Doktorgrade in Deutschland.

Möglicherweise dürfen ausländische Hochschulgrade, die außerhalb der EU oder des EWR erlangt wurden, nur unter Inbezugnahme der entsprechenden (verleihenden) Einrichtung geführt werden.

„Promotionsberatung“, Titelhandel und Plagiate

Dass der Doktorgrad seinem „Träger“ gesellschaftliches Ansehen und eine eventuelle Einkommensanhebung (bundeslandabhängig) beschert, ist unumstritten. Aufgrund dieser Tatsache spielen einige Menschen mit dem Gedanken, sich ebenfalls einen Doktortitel zu „beschaffen“, jedoch möglichst ohne großen Einsatz von Aufwand, Zeit und Geld. Sehr erstrebenswert ist daher, den Grad ohne den h.c.-Zusatz und Herkunftsangabe zu führen. In Deutschland bzw. Österreich ist dies jedoch ohne Promotion (nebst Dissertation) legal nicht möglich.

Grundsätzlich wird das Sozialprestige eines Doktortitels als sehr hoch angesehen, da der Doktorgrad das Gesamtbild abrundet. Auch kann der Doktortitel (nach Promotion) im persönlichen Umfeld zu einer Karrieresteigerung führen. Da der Doktorgrad jedoch lediglich im wissenschaftlichen Zusammenhang von Bedeutung ist, wurde bereits gefordert, dass der Doktortitel nicht im Personalausweis getragen werden solle.

Ein „Promotionsberater“ bietet an, zu Professoren die Kontaktknüpfung vorzunehmen und die Promotion an sich unterstützend zu begleiten. Da der Doktorand jedoch selbst Themenfindung und Themenbearbeitung unternehmen muss, bleibt grundsätzlich sehr wenig Spielraum für einen Promotionsberater.

Unternehmen, die Ehrendoktorwürden ausländischer, hier meistens aus dem osteuropäischen Raum,  Universitäten oder Institute gegen eine Spende überbringen, bewegen sich grundsätzlich in einer (il)legalen Grauzone. Es ist grundsätzlich zwar nicht illegal, diese Grade zu führen, jedoch darf dies nur geschehen, wenn die h.c.– und Herkunftsangabe ersichtlich ist. Ein Eintrag in den Personalausweis darf/kann ebenfalls nicht erfolgen. Daher ist der Anklang bei solchen Angeboten nicht besonders hoch.

Sollte man sich entscheiden, die Arbeit von einem Ghostwriter schreiben zu lassen und sich selbst in einem Schnellkurs zur Absolvierung der mündlichen Prüfung vorzubereiten, so ist dies definitiv illegal und strafbar. Ebenfalls ist die Bestechung eines Professors illegal und strafbar. Die Strafbarkeit betrifft in solchen Fällen jeden einzelnen Beteiligten.

Titelmühlen / Titelkauf

Von sog. Titelmühlen werden wertlose und zumeist gefälschte Doktorgrade verkauft. Hierbei wird dem Kunden Folgendes ausgehändigt:

  • Doktorurkunde einer ausländischen Universität, welche nicht international als Hochschule anerkannt ist und an der die Bestimmungen dem Titelhandel zuspielen, oder
  • Doktorurkunde einer vom Titelhändler ausgedachten Universität, oder
  • Gefälschte Urkunde einer echten Universität, wobei hier der Straftatbestand der Urkundenfälschung erfüllt ist.

Sollte der Kunde mit einer der vorbenannten Urkunden den Versuch unternehmen, sich den Doktorgrad in den Personalausweis eintragen zu lassen, wird er keinen Erfolg haben. Dies schon allein aus dem Grund, dass lediglich Grade eintragungsfähig sind, die grundsätzlich ohne jeglichen Zusatz geführt werden dürfen. Jedoch kann es auch hier vorkommen, dass die Überprüfung des jeweiligen Beamten nicht gründlich genug erfolgt und somit ein Eintrag im Personalausweis aufgrund der Vorlage einer falschen Urkunde erfolgt. Jedoch verhält es sich in diesem Fall so, dass der Kunde vom Titelhändler erpresst werden kann, wenn dieser diesen Umstand erfährt. Bezüglich des Kunden ist im vorbenannten Beispiel der Straftatbestand des Titelmissbrauchs/Missbrauchs von akademischen Graden erfüllt. Sollte in einer Bewerbung der Doktorgrad angegeben werden, um sich hiermit eventuell einen Vorteil verschaffen zu wollen, so stellt dies sogar den Straftatbestand des Betruges dar.

Ein weiteres, nicht zu verachtendes, Problem stellen Plagiate dar. Neben dem allgemein bekannten Karrieredruck verleiten auch Internet & Co. Dazu, Plagiate zu nutzen. Es wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass die Anzahl der kursierenden Plagiate zunimmt.

Unterscheidung nach Fächern

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass in allen wissenschaftlichen Fächern ein Doktorgrad verliehen wird. Diese Zusätze sind sodann deutsch oder lateinisch, z. B. Dr.-Ing. (Doktor-Ingenieur).

Die Verleihung des Doktorgrades erfolgt in der Regel durch eine Universitäts-Fakultät, welcher dann eben auch diesen Titel trägt. Da die Fakultätszuordnung verschieden geregelt sein kann, ist es z.B. im Fach der Physik so, dass die philosophische oder naturwissenschaftliche Fakultät den Grad verleihen kann. Hier kann dann auch die Bezeichnung – je nach Universität – variieren.

Doktorgrade Deutschland

Hier finden Sie einige Doktorgrade, die jedoch teilweise heute in der Form nicht mehr verliehen werden. Auch sind noch Titel der DDR aufgeführt. Eine solche Vielfalt, wie im deutschsprachigen Raum, existiert sonst nirgendwo. Die üblichsten deutschen Doktorgrade sind Dr. med., Dr. med. vet., Dr. med. dent., Dr. phil., Dr. rer. nat., Dr. jur., Dr. oec., Dr. rer. Pol., Dr.-Ing. und Dr. theol. Nur als Beispiel sei genannt, dass einem Mathematiker heutzutage nach der Promotion der Dr. rer. nat. oder Dr. phil. verliehen wird, nicht der mittlerweile unübliche Dr. math.

Nachfolgend einige weitere Doktorgrade:

  • agr. (agriculturae o. ä.): Doktor der Agrarwissenschaften
  • biol. hum. (biologiae humanum): Doktor der Humanbiologie
  • cult. (culturae): Doktor der Kulturwissenschaften (vor dem Zweiten Weltkrieg nur von der TH Dresden verliehen)
  • diac. (diaconiae): Doktor der Diakoniewissenschaften
  • disc. pol. (disciplinarum politicarum): Doktor der Sozialwissenschaften (Politikwissenschaften)
  • -Ing. (Doktor-Ingenieur): Doktor der Ingenieurwissenschaften (Einführung 1899 an den Technischen Hochschulen Deutschlands. Wegen des Widerstandes der damaligen klassischen Universitäten gilt für den Grad die deutsche Schreibweise mit Bindestrich, nicht die lateinische)
  • iur. (iuris): Doktor der Rechtswissenschaften (auch: jur. für juris)
  • iur. can. (iuris canonici): Doktor der kanonischen Rechtswissenschaften (d. h.: des römisch-katholischen Kirchenrechts)
  • iur. et rer. pol. (iuris et rerum politicarum): Doktor der Rechts- und Staatswissenschaften
  • iur. utr. (iuris utriusque): Doktor „beiderlei Rechte“, also des weltlichen und des kirchlichen Rechts (auch: j. u.; jur. utr., s. o.)
  • math. (mathematicae): Doktor der Mathematik
  • med. (medicinae): Doktor der Medizin
  • med. dent. (medicinae dentariae): Doktor der Zahnmedizin
  • med. vet. (medicinae veterinariae): Doktor der Tiermedizin
  • mus. (scientiae musicae): Doktor der Musikwissenschaft (spezifischer Doktorgrad der Hochschule für Musik und Theater Hamburg)
  • nat. med.: Doktor der naturwissenschaftlichen Medizin
  • nat. techn. (naturalium technicarum): Doktor der Bodenkultur
  • oec. (oeconomiae): Doktor der Wirtschafts-/Verwaltungswissenschaften
  • oec. publ. (oeconomiae publicae): Doktor der Staatswissenschaften/Wirtschaftswissenschaften
  • oec. troph. (oecotrophologiae): Doktor der Ernährungswissenschaften/Haushaltswissenschaft
  • paed. (paedagogiae): Doktor der Erziehungswissenschaften
  • pharm. (pharmaciae): Doktor der Pharmazie

Philosophische Doktorgrade

  • phil. (philosophiae): Doktor der Philosophie, umfasst die ganze Breite der alten Philosophischen Fakultäten, insbesondere alle Philologien, aber auch Geschichtswissenschaft, Kulturwissenschaften, Pädagogik, Politikwissenschaft, Psychologie, Soziologie, zuweilen auch noch Mathematik, Naturwissenschaften, Theologie und Wirtschaftswissenschaften
  • phil. in art. (philosophiae in artibus): Doktor der Philosophie in den Künsten (künstlerisch-wissenschaftlich) (nur Hochschule für bildende Künste Hamburg, Musikhochschule der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster)
  • phil. nat. (philosophiae naturalis): Doktor der Naturwissenschaften, wie er an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main anstelle des Dr. rer. nat. und an der Universität Regensburg als Alternative zum Dr. rer. nat. im Bereich Didaktik der Mathematik und der Didaktiken der Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik, NWT) verliehen wird.
  • PH (public health): Doktor der Public Health
  • rer. agr. (rerum agriculturarum): Doktor der Landbauwissenschaften bzw. Landwirtschaft und Bodenkultur
  • rer. biol. hum. (rerum biologiae humanae): Doktor der Humanbiologie
  • rer. biol. vet. (rerum biologiae veterinariae): Doktor der Veterinärbiologie
  • rer. cult. (rerum culturarum): Doktor der Kulturwissenschaften
  • rer. cur. (rerum curae): Doktor der Pflegewissenschaften
  • rer. forest. (rerum forestalium): Doktor der Forstwissenschaften (auch ohne rer.)
  • rer. hum. (rerum humanarum): Doktor der Medizinwissenschaften
  • rer. hort. (rerum horticulturarum): Doktor der Gartenbauwissenschaften
  • rer. med. (rerum medicinae, rerum medicinalium oder rerum medicinarum – je nach verleihender Universität): Doktor der Medizinwissenschaften

Weitere Doktorgrade

  • rer. medic. (rerum medicinalium): Doktor der Biomedizin / Medizintechnologie / medizinischen Biometrie und Bioinformatik / Gesundheitswissenschaften
  • rer. merc. (rerum mercantilium): Doktor der Handelswissenschaften
  • rer. mont. (rerum montanarum): Doktor der Bergbauwissenschaften
  • rer. nat. (rerum naturalium): Doktor der Naturwissenschaften, verliehen von mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultäten (meist, aber nicht immer Mathematik, Informatik, Physik, Chemie, Pharmazie und Biologie, mitunter auch Psychologie)
  • rer. oec. (rerum oeconomicarum): Doktor der Wirtschaftswissenschaften
  • rer. physiol. (rerum physiologicarum): Doktor der Humanbiologie bzw. Biomedizin
  • rer. pol. (rerum politicarum): Doktor der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
  • rer. publ. (rerum publicarum): Doktor der Verwaltungswissenschaften
  • rer. rel. (rerum religionum): Doktor der Religionskunde (nur Theologische Fakultät der Universität Rostock seit 2009)
  • rer. sec. (rerum securitatis): Doktor der Sicherheitswissenschaften (nur Fakultaet 7 der Bergischen Universität Wuppertal)
  • rer. silv. (rerum silvestrium bzw. rerum silvaticarum): Doktor der Forstwissenschaften
  • rer. soc. (rerum socialium): Doktor der Sozialwissenschaften
  • rer. tech. (rerum technicarium): Doktor der Technischen Wissenschaften
  • sc. agr. (scientiarum agrariarum): Doktor der Agrarwissenschaften
  • sc. hum. (scientiarum humanarum): Doktor der Humanbiologie: Doktor der Theoretischen Medizin bzw. Doktor der Medizinwissenschaften: Doktor der Gesundheitswissenschaften
  • sc. med. (scientiae medicae): Promotion B in der DDR (entsprechend der medizinischen Habilitation)
  • sc. mus. (scientiae musicae): Doktor der Musikwissenschaften
  • sc. oec. (scientiarum oeconomicarum): Doktor der Wirtschaftswissenschaften
  • sc. pol. (scientiarum politicarum): Doktor der Staatswissenschaften
  • sc. soc. (scientiae socialis): Doktor der Sozialwissenschaften
  • Sportwiss.: Doktor der Sportwissenschaften
  • theol. (theologiae): Doktor der Theologie, früher häufig nur D.
  • troph. (trophologiae): Doktor der Ernährungswissenschaft

Sonstige Doktorgrade

  • (Dr. theol. bzw. D. et Dr.): eine Person mit einem theologischen (ggf. Ehren-) Doktorgrad und einem weiteren Doktorgrad
  • des. (designatus): Doktorgrad, der nach einigen Promotionsordnungen zwischen dem Ende des Promotionsverfahrens und der Veröffentlichung der Dissertation oder zwischen Veröffentlichung der Dissertation und Aushändigung der Promotionsurkunde geführt werden kann
  • habil. (habilitatus): Doktor mit Lehrbefähigung (Habilitation)
  • mult. (multiplex): abkürzend bei einer Person mit mindestens drei Doktorgraden; meist nur bei Trägern mehrerer Ehrendoktorgrade üblich
  • h. c. mult. (honoris causa multiplex): abkürzend bei einer Person mit mindestens drei Ehrendoktorgraden

Ehrendoktorwürde

  • (ehrenhalber): Ehrendoktor der ev. Theologie
  • h. c. (honoris causa): Ehrendoktor („der Ehre halber“)
  • e. h. (ehrenhalber): Ehrendoktor, auch: eh. oder E. h. (fast nur an Technischen Hochschulen)

Eine Hochschule mit Promotionsrecht kann die Ehrendoktorwürde verleihen. Die Verleihung in diesem Zusammenhang erfolgt nicht durch Dissertation, sondern durch Erbringung besonderer Leistungen nach Maßgabe der Regelungen der die Ehrendoktorwürde verleihenden Hochschule. Bei der Ehrendoktorwürde (ebenso wie bei klerikalen Titeln) handelt es sich nicht um akademische Grade und dürfen auch nicht als solche dargestellt werden. Auch eine Darstellung von mit solchen zu verwechselnden Graden hat zu unterbleiben. Eine entsprechende Täuschungsabsicht ist strafbar (§ 132a StGB).

Titel in der DDR

  • rer. comm. (rerum commercialium): Doktor der Handelswissenschaften
  • rer. mil. (rerum militarium): Doktor der Militärwissenschaften
  • rer. silv. (rerum silvestrium bzw. rerum silvaticarum): Doktor der Forstwissenschaften (in die BRD übernommen)
  • sc. (scientiae …): Doktor der Wissenschaften (in Kombination mit der jeweiligen Fakultät, bspw. Dr. sc. jur.) – als sogenannte Promotion B vergleichbar mit der Habilitation im heutigen Deutschland

Titel in Österreich

  • : inoffizielle Abkürzung für zweifachen Doktorgrad (Dr. mult. ist in Österreich nicht gebräuchlich)
  • iur. (iuris): Doktor(in) der Rechtswissenschaften (in der Praxis auch oft noch in der früher üblichen Schreibweise Dr. jur.)
  • med. dent. (medicinae dentalis): Doktor(-in) der Zahnmedizin – Dieser Grad wird durch ein Diplomstudium erworben und ist ein Nachweis der Berufsausbildung, nicht der wissenschaftlichen Qualifikation (vgl.: Dr. scient. med.!).
  • med. dent. et scient. med. (medicinae dentalis et scientiæ medicæ): Doktor(-in) der Zahnmedizin mit wissenschaftlicher Befähigung (siehe Dr. scient. med.)
  • med. univ. (medicinae universæ): Doktor(in) der gesamten Heilkunde – Dieser Grad war bis 2002 nach dem AHStG ein vollwertiger Doktorgrad mit wissenschaftlicher Befähigung und ist seit dem Beginn des Studiums ab dem UG2002 nur durch ein Diplomstudium erworben und ist ein Nachweis der Berufsausbildung, nicht der wissenschaftlichen Qualifikation (vgl.: Dr. scient. med.!).
  • med. univ. et scient. med. (medicinae universae et scientiae medicae): Doktor(in) der gesamten Heilkunde mit wissenschaftlicher Befähigung (siehe: Dr. scient. med.!).
  • med. vet. (medicinae veterinariæ): Doktor(in) der Veterinärmedizin.
  • mont. (rerum montanarum): Doktor(in) der montanistischen Wissenschaften. Wird nur von der Montanuniversität Leoben vergeben.
  • rer. comm. (rerum commercialium): Doktor(in) der Handelswissenschaften. Wurde früher von der Hochschule für Welthandel vergeben.
  • nat. techn. (naturalium technicarum): Doktor(in) der Bodenkultur. Wird nur von der Universität für Bodenkultur Wien (BOKU) vergeben.
  • phil. (philosophiæ): Doktor(-in) der Philosophie. Umfasst die gesamten Geisteswissenschaften, u. a. Deutsche Philologie („Germanistik“), Philosophie, Politikwissenschaft u. v. a. m.
  • phil. fac. theol. (philosophiæ facultatis theologicæ): Doktor(-in) der Philosophie einer katholisch-theologischen Fakultät.

Weitere Titel in Österreich

  • rer. nat. (rerum naturalium): Doktor(in) der Naturwissenschaften
  • rer. silv. (rerum silvestrium): Doktor(-in) der Forstwissenschaft
  • rer. soc. oec. (rerum socialium oeconomicarumque): Doktor(in) der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften, umfasst unter anderem BWL, Soziologie, VWL, Wirtschaftsinformatik und Wirtschaftspädagogik
  • sc. hum. (scientiarum humanarum): Doktor(in) der Gesundheitswissenschaften
  • sc. inf. med. (scientiarum informaticarum medicinarum): Doktor(in) der medizinischen Informatik. (Private Universität für Gesundheitswissenschaften, Medizinische Informatik und Technik Tirol – bis Ende 2004)
  • sc. inf. biomed. (scientiarum informaticarum biomedicæ): Doktor(-in) der biomedizinischen Informatik (Private Universität für Gesundheitswissenschaften, Medizinische Informatik und Technik Tirol – seit Anfang 2005)
  • scient. med (scientiæ medicæ): Doktor(in) der medizinischen Wissenschaft – dies ist ein wissenschaftliches Doktorat, mit dem die Fähigkeit zur selbstständigen Forschung in der Medizin nachgewiesen wird. Wenn Absolventen eines Dr. med. dent. oder Dr. med. univ. den Dr. scient. med. erwerben, wird kein zusätzlicher Doktorgrad vergeben, sondern „et scient. med.“ hinzugefügt, siehe Dr. med. dent. et scient. med. bzw. Dr. med. univ. et scient. med.
  • techn. (technicæ): Doktor(-in) der technischen Wissenschaften, umfasst u. a. Bauingenieurwesen, Architektur, Elektrotechnik, Informatik, Maschinenbau und Technische Chemie/Mathematik/Physik – Vgl.: Dr.-Ing. in Deutschland.
  • theol. (theologiæ): Doktor(-in) der Theologie
  • h. c. (honoris causa): Ehrendoktor.
  • D. (philosophiæ doctor): Dieser Doktorgrad kann in allen Fächern statt des traditionellen Grades (Dr. …) verliehen werden, ist jedoch nicht per se höherwertiger als der Dr. phil.

Titel in der Schweiz

  • iur.: Doktor der Rechtswissenschaften
  • med.: Doktor der Medizin
  • med. dent.: Doktor der Zahnmedizin
  • med. vet.: Doktor der Veterinärmedizin
  • nat. oec.: Doktor der Nationalökonomie (selten)
  • oec. publ.: Doktor der Wirtschaftswissenschaften
  • pharm. (pharmaciæ): Doktor der Arzneikunde
  • phil.: Doktor der Philosophie (umfasst Geistes- und Naturwissenschaften)
  • rer. cam. (rerum cameralium): Doktor der Kameralwissenschaft (Staatswirtschaftskunde)
  • rer. pol. (rerum politicarum): Doktor der Wirtschaftswissenschaft (eigentlich: Staatswissenschaften)
  • oec. HSG (oeconomiæ): Doktor der Wirtschaftswissenschaften (Universität St. Gallen HSG)
  • rer. publ.: (rerum publicarum): Doktor der Verwaltungswissenschaften (Universität Lausanne & Hochschulinstitut für öffentliche Verwaltung (IDHEAP))
  • rer. publ. HSG: Doktor der Staatswissenschaften (Universität St. Gallen)
  • sc. agr. (scientiarum agrariarum): Doktor der Landwirtschaftswissenschaft
  • sc. inf. (scientiarum informaticarum): Doktor der Informatik (Universität Freiburg)
  • sc. med. (scientiarum medicinae): Doktor der Humanmedizin
  • sc. math. (scientiarum mathematicarum): Doktor der Mathematik
  • sc. techn.: (scientiarum technicarum) Doktor der Technischen Wissenschaften
  • sc. nat. (scientiarum naturalium): Doktor der Naturwissenschaften
  • sc. pol. (scientarium politicarum): Doktor der Sozialwissenschaft (eigentlich: Staatswissenschaften)
  • sc. ETH Zürich: Doktor der ETH Zürich
  • sc. rel.: Doktor der Religionswissenschaften
  • theol. (theologiae): Doktor der evangelischen, christkatholischen oder römisch-katholischen Theologie

Sofern man dann endlich Titelträger ist, möchte man natürlich auch, dass dies jeder sehen kann. Dennoch bitten wir Sie, sich des Doktorgrades als würdig zu erweisen. Bitte verhalten Sie sich entsprechend und werden kein „Überflieger“.

Sofern man den Dr. genauer betrachtet, handelt es sich hier nicht um einen Titel, sondern um einen akademischen Grad; auch wenn sich dies in der Umgangssprache nicht durchgesetzt hat. Folgende Punkte sollten Sie beherzigen, sofern Sie sich mit „Kennern“ auseinandersetzen:

Ab wann darf ich den Doktortitel führen?

Grundvoraussetzung zum Führen eines Doktorgrades ist natürlich, dass man weiß, ob und welchen man zum Führen berechtigt ist. Weitere Voraussetzung ist grundsätzlich der erfolgreiche Abschluss einer Gesamtprüfung, das heißt, es muss eine abschließende Begutachtung der Arbeit erfolgt sowie eine mündliche Prüfung (Rigorosum oder Disputation) abgelegt worden sein. In seltenen Fällen erklären sich einzelne Fakultäten mit einer Übergangsregelung, wonach „lediglich“ der erfolgreiche Abschluss vorliegt, einverstanden; jedoch gibt es auch hier andere Fakultäten, welche den Abschluss eines Verlagsvertrages etc. (also grundsätzlich den Beleg eventueller Publikationen) wünschen. Sofern zwischen Verfahrensabschluss und Veröffentlichung einer Publikation ein längerer Zeitraum liegt, wird es interessant.

Viele Promovierte benötigen den Doktorgrad für Anschlussbewerbungen. Die zumeist gewünschte Verlagspublikation benötigt eine ganze Weile. Sofern diesbezüglich dennoch eine Verlagspublikation gefördert werden soll, stimmen einzelne Fakultäten der Führung des Doktorgrades bereits ab Verlagsvertragsabschluss zu. Manchen Fakultäten genügt es auch, wenn die Veröffentlichung auf einem Publikationsserver einer Universität erfolgt ist.

Gravierende Unterschiede gibt es zwischen den einzelnen Fakultäten. So ist es z. B. so, dass einzelne Fakultäten die zeitlich begrenzte Führung des „Dr. des.“ (Doctor designatus) gestatten, dafür aber eben nicht die vorläufige Führung des eigentlichen Doktorgrades. Dem hingegen gibt es vereinzelte Fakultäten, die diese Vorgehensweise strikt ablehnen bzw. verbieten. Es sollte wohl überlegt sein, den „Dr. des.“ tatsächlich zu führen, da es tatsächlich Menschen gibt, die hieraus den „Dr. desorientiert“ herleiten. Auch ist es so, dass – trotz entsprechender technischer Möglichkeiten – eine Änderung des „Dr. des.“ zum „Dr. jur.“ (oder Dr. med. usw.) einen erheblichen Aufwand bedeutet.

Weitere rechtsgültige Informationen hierzu erlangt man durch Einsichtnahme in die jeweiligen Promotionsordnungen.

Korrekte Angabe des Doktorgrades

Grundsätzlich wird der akademische Grad „Dr.“ mit der jeweiligen Fachbezeichnung genannt. Dennoch hat es sich im Laufe der Zeit durchgesetzt, dass der Titel grundsätzlich in gekürzter Form, demnach nur als „Dr.“ geführt wird. Hier wird die Fachbezeichnung schlichtweg „fallengelassen“.

Des Einen Freud ist des Anderen Leid

Grundsätzlich verhält es sich bei der direkten Anrede so, dass die Fachbezeichnung nicht benannt wird. Sofern die Anrede in schriftlicher Form von Statten geht, ist es so, dass in der Anrede selbst lediglich „Sehr geehrter Herr Dr. Mustermann“ geschrieben wird (also Dr. ohne Fachbezeichnung), im Adressfeld jedoch die Fachbezeichnung mit einbezogen wird, so dass sich hieraus dann doch „Sehr geehrter Herr Dr. med. dent. Mustermann“ ergibt.

Bei der eigenen Visitenkarte wird äußerst gern der „Dr.“ mit einbezogen, wobei hier häufig keine Fachbezeichnung angegeben wird.

Leidlich ist, dass einige Personen einfach nicht wissen, wie man einen „Dr. seines Faches“ richtig im Anschreiben benennt. So ist es häufig so, dass viele einfach nicht bedenken, welchem Geschlecht der „Dr.“ oder die „Dr.“ angehören, so dass häufig einfach nur geschrieben wird „Sehr geehrter/Sehr geehrte Dr.“. Traurig, aber wahr und unvermeidlich.

Wie es sich bei der Führung eines Titels in Deutschland verhält, wenn man außerhalb Deutschlands promoviert hat, erfährt man auf der Seite »Im Ausland promovieren«.

Änderung der Briefkastenbeschriftung sofort erlaubt?

Grundsätzlich spricht nichts gegen eine sofortige Änderung der Briefkastenbeschriftung, jedoch kann man sich hierüber uneinig sein.

Wann sollte eine Meldung beim Einwohnermeldeamt erfolgen?

Da es bezüglich der Eintragung eines Doktorgrades keine Vorschriften bzw. keine Meldepflicht gibt, kann eine solche Eintragung des Doktorgrades grundsätzlich nur auf Antrag erfolgen. Bußgelder für eine nicht erfolgte Eintragung werden daher auch nicht fällig.

Besteht ein Eintragungsanspruch in Bezug auf den Personalausweis?

  • 5 II 3 Personalausweisgesetz sieht vor, dass der Doktorgrad in den Personalausweis eingetragen werden kann, auch wenn es sich bei dem Doktorgrad eben nicht um einen Namensbestandteil handelt. Sofern eine Eintragung im Personalausweis erfolgt, so erfolgt dies jedoch nur ohne Eintragung der Fachbezeichnung.

Es wurde bereits mehrfach versucht, die aktuellen Vorschriften aus dem Gesetz zu streichen. Dies misslang jedoch gründlich. Hierzu gibt es einen Beschluss des Bundestages vom 21.03.2013.

Doktorgrad im „alten“ Personalausweis

Gemäß § 9 II 3 PAuswG ist man zur Führung des Doktorgrades berechtigt, aber nicht verpflichtet, daher ist es im Kosteninteresse ratsam, mit der Eintragung des Doktorgrades bis zum Ablauf des alten Personalausweises zu warten.

Ähnlich verhält es sich auch bei den Reisepässen (§ 4 I 3 PassG). Der entsprechenden Verwaltungsvorschrift kann man entnehmen, dass grundsätzlich der abkürzende Punkt mit eingetragen werden muss, so dass man hier einen „DR.“ oder „Dr.“ in seinem Pass vorfinden wird.

Grundsätzlich ist zu beachten, dass es sich beim Doktortitel nicht um einen Namensbestandteil handelt; dies wurde im Text ja bereits mehrfach ausdrücklich erwähnt.

Personenstandsregister

Seit dem der Doktorgrad bezüglich vorhandenen Eintragungsvorschriften nicht mehr gelistet ist, wird selbiger seit dem 01.01.2009 nicht mehr im Personenstandsregister und zudem Urkunden des Standesamtes eingetragen (Eheschließungsurkunde, Geburtsurkunde eines Kindes).

Vermeidbare Fehler

Man beachte bitte, dass der Doktortitel zwar in der Absenderangabe auftauchen kann, aber bitte nicht in der E-Mail-Adresse selbst. Das könnte dann so aussehen: Dr. Friedrich Mustermann (friedrich.mustermann@beispiel.de). Sofern der Doktortitel in der E-Mail-Adresse selbst auftaucht, könnte das so aussehen: dr.friedrich.mustermann@beispiel.de. Die Autoren sind sich einig, dass eine E-Mail-Adresse von der Verwendung des Doktortitels verschont bleiben sollte.

Ferner sollte man darauf achten, dass man seinen Doktortitel nicht unbedingt bei einer Reisebuchung angibt; sollte auf der Reise selbst was sein, ist es möglich, dass man – nur weil man Titelträger ist – als Mediziner angesehen wird. Dies wäre jedoch nicht von Vorteil.

Telefongesprächsannahme und Nennung des Doktortitels

Ist eine Nennung des Doktortitels am Telefon angebracht? Viele Diskussionen hierzu lassen einen Schluss zu: Nein, grundsätzlich sollte der Doktor sich nicht mit seinem Doktortitel am Telefon melden; dies wäre im Grunde genommen peinlich. Sofern es hierauf jedoch ankommen sollte, sollte sich der Doktor durch seine Sekretärin verbinden lassen, die den Gesprächspartner entsprechend hinzuweisen vermag.

Grundsätzlich denken einige Promovierte, dass sie aufgrund ihres Doktortitels eine bevorzugte Behandlung beim Arztbesuch o.ä. erhalten. Es mag sein, dass es tatsächlich Ärzte gibt, die einem Promovierten dieses Traumdenken erfüllen, jedoch ist dies eher die Ausnahme.

Die Entziehung des Doktorgrades – ein altes Instrument in neuer Funktion

„Deutsches Verwaltungsblatt (DVBl.) 2005, Seiten 1242 ff.“, ein Aufsatz von Prof. Dr. Dieter Lorenz

Derjenige, der sich (bspw. durch Straftaten) als unwürdig erweist, einen Doktorgrad zu führen, dem droht gemäß Hochschulgesetz oder Promotionsordnung die Entziehung des Doktorgrades.

Anderen den Doktor klauen

Dass Promovierte sich untereinander nicht mit dem Titel ansprechen, ist unumstritten. Dennoch ist auch hier Vorsicht die Mutter der Porzellankiste:

  1. Es gibt entsprechende Ratgeber, die die Meinung vertreten, dass die vorbenannte Gepflogenheit ausschließlich Promovierten derselben Fachrichtung vorbehalten ist. Demgemäß müsste ein Dr. jur. einen Dr. med. dennoch unter Verwendung des Dr. ansprechen.
  2. Sofern sich Promovierte verschiedener Generation unterhalten, ist es demzufolge gegenüber dem älteren Promovierten eine Höflichkeitsform, wenn der wesentlich jüngere Promovierte den Älteren unter Nennung des Titels anspricht.

Doktorgrad

Hauptgrad

    • Dr. agr. (agriculturae): Doktor der Agrarwissenschaft
    • Dr. biol. anim. (biologiae animalis): Doktor der Tierphysiologie
    • Dr. biol. hom. (biologiae hominis): Doktor der Humanbiologie
    • Dr. cult. (culturae): Doktor der Kulturwissenschaften
    • Dr. disc. pol. (disciplinarum politicarum): Doktor der Sozialwissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen (Politik- und Sozialwissenschaften)
    • Dr.-Ing. (Doktor-Ingenieur): Doktor der Ingenieurwissenschaften (Einführung 1899 an den technischen Hochschulen Deutschlands. Deutsche Schreibweise)
    • Dr. iur. (iuris): Doktor der Rechte bzw. Doktor des Rechts (auch: jur. für „juris“) oder: (iurisprudentiae) Doktor der Rechtswissenschaft
    • Dr. iur. utr. (iuris utriusque): Doktor „beiderlei Rechte“, also des weltlichen und des kirchlichen Rechts (auch j.u.; jur.utr., s.o.)
    • Dr. iur. can. (iuris canonici): Doktor der kanonischen Rechtswissenschaften (d.h. des römisch-katholischen Kirchenrechts)
    • Dr. iur. et rer. pol (iuris et rerum politicarum): Doktor der Rechts- und Staatswissenschaften
    • Dr. math. (mathematicae): Doktor der Mathematik
    • Dr. med. (medicinae): Doktor der Medizin
    • Dr. med. dent. (medicinae dentariae): Doktor der Zahnheilkunde/Zahnmedizin
    • Dr. med. vet. (medicinae veterinariae): Doktor der Tiermedizin
    • Dr. nat. med.: Doktor der naturwissenschaftlichen Medizin
    • Dr. nat. techn. (naturalium technicarum): Doktor der Bodenkultur
    • Dr. oec. (oeconomiae): Doktor der Wirtschafts- / Verwaltungswissenschaften
    • Dr. oec. publ. (oeconomiae publicae): Doktor der Staatswissenschaften / Volkswirtschaft
    • Dr. oec. troph. (oecotrophologiae): Doktor der Ernährungswissenschaften / Haushaltswissenschaft
    • Dr. paed. (paedagogiae): Doktor der Erziehungswissenschaften
    • Dr. pharm. (pharmaciae): Doktor der Pharmazie

Doktor der Philosophie (PhD) und weitere Grade

  • Dr. phil. (philosophiae): Doktor der Philosophie; umfasst die ganze Breite der alten philosophischen Fakultäten, insbesondere alle Philologien, aber auch Soziologie, Politikwissenschaft, Geschichte, Psychologie, Pädagogik, Kulturwissenschaft, zuweilen auch Mathematik, Natur- und Wirtschaftswissenschaften
  • Dr. phil. in art. (philosophiae in artibus): Doktor der Philosophie in den Künsten (künstlerisch-wissenschaftlich) (nur Hochschule für bildende Künste Hamburg, Musikhochschule der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster)
  • Dr. phil. nat. (philosophiae naturalis): Doktor der Naturwissenschaften in Frankfurt am Main aber anstelle des Dr. rer. nat.
  • Dr. PH (public health): Doktor der Public Health
  • Dr. rer. agr. (rerum agriculturarum): Doktor der Landbauwissenschaften bzw. Landwirtschaft und Bodenkultur
  • Dr. rer. biol. vet. (rerum biologiae veterinariae): Doktor der Veterinärbiologie
  • Dr. rer. biol. hum. (rerum biologiae humanae): Doktor der Humanbiologie
  • Dr. rer. cult. (rerum culturarum): Doktor der Kulturwissenschaften
  • Dr. rer. cur. (rerum curae): Doktor der Pflegewissenschaften
  • Dr. rer. forest. (rerum forestalium): Doktor der Forstwissenschaften (auch ohne „rer.“)
  • Dr. rer. hum. (rerum humanarum): Doktor der Medizinwissenschaften
  • Dr. rer. hort. (rerum horticulturarum) Doktor der Gartenbauwissenschaften
  • Dr. rer. medic. (rerum medicinalium): Doktor der Biomedizin / Medizintechnologie / medizinischen Biometrie und Bioinformatik / Gesundheitswissenschaften
  • Dr. rer. med. (rerum medicarum): Doktor der Medizinwissenschaften
  • Dr. rer. merc. (rerum mercantilium): Doktor der Handelswissenschaften
  • Dr. rer. mont. (rerum montanarum): Doktor der Bergbauwissenschaften
  • Dr. rer. nat. (rerum naturalium): Doktor der Naturwissenschaften; Sammelbegriff für Doktoren der Mathematik, Physik, Chemie, Biologie, Informatik, Geographie, Pharmazie oder Psychologie
  • Dr. rer. oec. (rerum oeconomicarum): Doktor der Wirtschaftswissenschaften
  • Dr. rer. pol. (rerum politicarum): Doktor der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
  • Dr. rer. physiol. (rerum physiologicarum): Doktor der Humanbiologie
  • Dr. rer. publ. (rerum publicarum): Doktor der Verwaltungswissenschaften

Weitere

  • Dr. rer. sec. (rerum securitatis): Doktor der Sicherheitswissenschaften
  • Dr. rer. silv. (rerum silvestrium bzw. rerum silvaticarum): Doktor der Forstwissenschaften
  • Dr. rer. soc. (rerum socialium): Doktor der Sozialwissenschaften
  • Dr. rer. tech. (rerum technicarium): Doktor der Technischen Wissenschaften
  • Dr. sc. agr. (scientiarum agrarium): Doktor der Agrarwissenschaften
  • Dr. sc. hum. (scientiarum humanarum): Doktor der Humanwissenschaften
  • Dr. sc. mus. (scientiae musicae): Doktor der Musikwissenschaften
  • Dr. sc. oec. (scientiarum oeconomicarum): Doktor der Wirtschaftswissenschaften
  • Dr. sc. phil. (scientiarum philosophiae): Doktor der Philosophiewissenschaften
  • Dr. sc. pol. (scientiarum politicarum): Doktor der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
  • Dr. sc. soc. (scientiae socialis): Doktor der Sozialwissenschaften
  • Dr. sc. techn. (scientiae technicarum): Doktor der technischen Wissenschaften
  • Dr. Sportwiss.: Doktor der Sportwissenschaften
  • Dr. theol. (theologiae): Doktor der Theologie, früher häufig nur D.
  • Dr. troph. (trophologiae): Doktor der Ernährungswissenschaft

Ph.D.-Graduierung

  • Ph.D. Freie Kunst (engl.: Doctor of Philosophy Fine Arts):

Doktorgrad für Graduierte aus den Künsten (Bauhaus-Universität Weimar)

  • Ph.D. Kunst und Design (engl.: Doctor of Philosophy Design)

Doktorgrad für Graduierte aus dem Design (Bauhaus-Universität Weimar)

  • Ph.D. Medienkunst (engl.: Doctor of Philosophy Media Art)

Doktorgrad für Graduierte aus der Medienkunst (Bauhaus-Universität Weimar)

Die deutsche Entsprechung zum Ph.D. Freie Kunst/Kunst und Design/Medienkunst ist der Dr. phil. in art. (philosophiae in artibus) an der HfbK Hamburg (Führung laut Urkunde HfbK). Als „Dr.“ ohne weitere Zusätze ist die Führung als Entsprechung zum Ph.D. grundsätzlich möglich. Siehe hierzu Titelführung allgemein.

Akademische Grade, die an einer deutschen Hochschule erworben wurden, sind innerhalb Deutschlands also nur in der Form erlaubt zu führen, wie sie sich aus der verliehenen Urkunde ergeben. Denn Ein Ph.D.-Grad also, der in einem EU- oder EWR-Staat erworben wurde, kann in Deutschland als „Dr.“ geführt werden; dieses ergibt sich eindeutig aus den Passregeln.

Sonstige Doktorgrade und Bezeichnungen

  • Dr. mult. (multiplex)

Abkürzend bei einer Person mit bspw. drei oder mehr gleichen Doktorgraden (also bspw. Dr. h.c. mult.)

  • Dres. (doctores)

Abkürzung bei Nennung mehrerer Personen mit Graden (bspw. Dres. Meier und Müller)

  • Dr. habil. (habilitatus)

Doktor mit Lehrberechtigung (Habilitation)

  • Drs. (doctorandus)

Bezeichnung für eine Person, die demzufolge eine Doktorarbeit schreibt

  • Dr. des. (designatus)

Dieser Doktortitel kann also (zumindest nach einigen Promotionsordnungen) zwischen dem Ende des Promotionsverfahrens und der Veröffentlichung der Dissertation geführt werden.

  • DDr. (Dr. theol. et Dr.)

Hier handelt es sich beispielsweise um eine Person mit einem theologischen (Ehrendoktortitel) und einem weiteren Doktortitel.

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